Angebot des Impfzentrums Hagen
Öffnung einzelner Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Erlass vom 6. Mai weitere Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3 für eine Impfung gegen das Coronavirus impfberechtigt. Derzeit liegt allerdings noch keine Öffnung aller Berufsgruppen nach Paragraph 4 der Impfverordnung vor.

Ab sofort können sich auch folgende Personengruppen gegen das Coronavirus impfen lassen:
- Steuerfahnder
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieher
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter sowie Staatsanwälte
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
- chronisch Erkrankte nach §4 I Nr.2 ImpfVO
- Zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person
- Personen der Kinder- und Jugendhilfe

Vor der Buchung eines Impftermins im Hagener Impfzentrum über das Buchungsportal /www.terminland.de sollten Interessierte die eigene Berechtigung anhand der angegebenen Impfberechtigungen überprüfen, um eine Abweisung vor Ort am Impfzentrum zu vermeiden.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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