Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsstelle des Kreises Recklinghausen berät und unterstützt

Christiane Wendt, Fachdienstleitung Seniorenangelegenheiten, Betreuungsstelle und Eingliederungshilfe beim Kreis Recklinghausen.
  • Christiane Wendt, Fachdienstleitung Seniorenangelegenheiten, Betreuungsstelle und Eingliederungshilfe beim Kreis Recklinghausen.
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Kreis. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Aber wer entscheidet dann? Um auf diese Situation vorbereitet zu sein, weist die Betreuungsstelle des Kreises Recklinghausen auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hin. Allgemeine Informationen und Beratung zu diesen Themen gibt es für Bürger kostenlos nach Terminvereinbarung.

"Insbesondere in der aktuellen Zeit stellen sich viele Menschen die Frage, wer für sie entscheidet, wenn sie selbst nicht mehr dazu fähig sind", berichtet Christiane Wendt, Leiterin des Fachdienstes Seniorenangelegenheiten, Betreuungsstelle und Eingliederungshilfe. Dabei gehe es um gesundheitliche Fragen und die ärztliche Versorgung, aber auch um Rechtliches wie Bankgeschäfte, Behörden- und Versicherungsangelegenheiten. "Viele Menschen sind der Auffassung, dass dann der Ehegatte oder die Kinder für sie tätig werden können. Das ist aber leider nicht der Fall."

Wenn rechtsverbindliche Entscheidungen erforderlich sind, sind Angehörige nicht automatisch befugt, diese zu treffen. Ein gesetzliches Vertretungsrecht ist ausschließlich bei Eltern gegenüber deren minderjährigen Kindern vorgesehen. "Für andere Situation müssen die Angehörigen ausdrücklich zur Vertretung legitimiert sein. Dies kann durch eine gerichtlich angeordnete Bestellung zur Betreuungsperson geschehen oder durch eine private Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht", erklärt die Juristin. Mit einer Vorsorgevollmacht habe man die Möglichkeit, in Zeiten relativer Gesundheit selbst festzulegen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vertreten darf.

Mit einem einfach aufgesetzten Schreiben ist es nicht getan

Mit einem einfach aufgesetzten Schreiben ist es dabei nicht getan. Im Bedarfsfall muss die Verfügung viele verschiedene, erforderliche Angaben enthalten. "Lassen Sie sich dazu von fachlich geschulten Personen beraten", rät Wendt. Und das geht zum Beispiel in der Betreuungsstelle des Kreises Recklinghausen, die für die Städte Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop zuständig ist. Die Mitarbeitenden beraten Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema umfassend. Für die anderen kreisangehörigen Städte gibt es eigene Betreuungsstellen in den Stadtverwaltungen.
Beim Kreis Recklinghausen erhalten Bürger außerdem Mustervordrucke einer Vorsorgevollmacht und allgemeine Informationen zum Thema Patientenverfügung. Die Betreuungsstelle kann eine Vorsorgevollmacht zudem öffentlich beglaubigen. Dafür ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.

Weitere Informationen und Kontakte zu den Ansprechpartnern gibt es online auf www.kreis-re.de/betreuungsstelle und telefonisch unter 02361/53-2711,-2713 oder 2329.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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