Bürger in Haltern können gegen Lärm vorgehen

Für Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) müssen die Städte sogenannte Lärmaktionspläne aufstellen. Foto: Archiv
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Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stadt Haltern am See

Haltern. Gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.

Der mit Beschluss vom 29.09.2016 gültige Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, muss fortan in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die aktualisierten Lärmkarten, welche für Nicht-Ballungsräume durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet wurden, können bereits online auf dem Umgebungslärm-Portal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) eingesehen werden (www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/stufe3 ).
Im Zeitraum vom 09.04. bis zum 09.05.2018 werden die Lärmkarten für die betroffenen Straßen und Straßenabschnitte in Haltern am See ebenfalls im Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege der Stadtverwaltung Haltern am See ausgehängt (Rochfordstraße 1, Baudezernat, 1. OG). In diesem Zeitraum können betroffene Bürgerinnen und Bürger schriftliche Anregungen und Stellungnahmen, beispielsweise Maßnahmenvorschläge oder Erläuterungen der Lärmsituation, vorbringen. Der Lärm an Schienenwegen wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes behandelt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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