Bürger in Haltern können gegen Lärm vorgehen
Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stadt Haltern am See Haltern. Gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen. Der mit Beschluss vom 29.09.2016 gültige Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, muss fortan in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die...