Lärm durch Bahnstrecken Haltern

Beiträge zum Thema Lärm durch Bahnstrecken Haltern

Ratgeber
Für Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) müssen die Städte sogenannte Lärmaktionspläne aufstellen. Foto: Archiv

Bürger in Haltern können gegen Lärm vorgehen

Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stadt Haltern am See Haltern. Gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen. Der mit Beschluss vom 29.09.2016 gültige Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, muss fortan in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die...

  • Haltern
  • 10.04.18
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