Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen wird aufgehoben
Hausgeflügel kann wieder wie gewohnt nach draußen

Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen.
  • Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen.
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Kreis RE/Bottrop. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen ebenfalls nur noch sporadisch und singulär. Aus diesem Grund wird die Aufstallpflicht von Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen, zum 15. Mai 2021 aufgehoben.

Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen. Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat auch das Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig eingestuft.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

132 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.