Angeklagter erhebt schwere Vorwürfe – 2.000 Euro Geldstrafe

Das Verfahren gegen einen 29 Jahre alten Hattinger wegen falscher Verdächtigung und wegen Betruges endete mit einer vorläufigen Verfahrenseinstellung bei Zahlung einer Geldbuße von 2.000 Euro durch den Angeklagten.

Über drei Stunden dauerte die Verhandlung des Hattinger Schöffengerichtes, bei der sich ein Hattinger Autoverkäufer auf der Anklagebank zu verantworten hatte.

Staatsanwalt Kocherscheidt beschuldigte ihn, durch drei Schreiben, einige davon anonym, einen anderen Hattinger Geschäftsmann beim Amtsgericht und bei der Hattinger Polizei verschiedener Straftaten beschuldigt zu haben.

Da wurde der Besitz von Waffen als Verstoß gegen das Waffengesetz, der Gebrauch von Waffen anlässlich von Schießübungen in Welper, mehrfacher Versicherungsbetrug beim Austausch von Windschutzscheiben durch eine Reparaturwerkstatt, Morddrohungen gegen eine Frau und deren Kinder sowie Selbstmordabsichten des vom Angeklagten Beschuldigten angezeigt.

Weiterhin soll der Angeklagte beim Verkauf zweier Gebrauchtwagen die Käufer betrogen haben.

Geldprämien für Autobesitzer bei Versicherungsbetrug
Nach langem Hin und Her gestand der Angeklagte im Laufe der Hauptverhandlung, die anonymen Schreiben verfasst zu haben, in denen er seinen früheren Ausbilder im KFZ-Gewerbe beschuldigte. Detailliert schilderte er dann den Richtern des Schöffengerichtes, wie der Versicherungsbetrug beim Austausch beschädigter Windschutzscheiben funktionierte, bei denen auch die jeweiligen Autobesitzer vom Werkstattinhaber Geldprämien erhalten haben sollen.

Der Beschuldigte Hattinger Geschäftsmann, der den Angeklagten in früheren Jahren wie einen eigenen Sohn behandelte hatte, sagte als Zeuge aus, ohne einen Dolmetscher zu benötigen. Er schilderte, welche Folgen die Anschuldigungen gegen ihn hatten. Es kam zu einer Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Geschäftsräume, er bekam Besuch von Steuerprüfern des Finanzamtes, die IHK schaltete sich ein, Versicherungsgesellschaften schickten Detektive.

Die Polizei fand "nur" eine Schreckschusspistole
Der Zeuge bestritt, je Versicherungen betrogen, mit Waffen unerlaubt geschossen oder seine Lebensgefährtin bedroht oder geschlagen zu haben, vielmehr schilderte er dem Schöffengericht, von ihr geschlagen worden zu sein. Das wiederum schilderte die Lebensgefährtin anders. Während sie bestätigte, vom Zeugen, mit dem sie in der Vergangenheit zusammen war, geschlagen worden zu sein, machte sich Staatsanwalt Kocherscheidt Notizen.

Und dann waren noch die Betrugsvorwürfe gegen den Angeklagten. Er hatte bei ebay-Kleinanzeigen einen PKW mit Gastank angeboten und war sich mit einem Käufer einig geworden. Dieser wollte zusätzlich die TÜV-Abnahme des Fahrzeuges und zahlte dafür mehr als den vereinbarten Kaufpreis. Nach Lieferung des Wagens bemerkte der Käufer nicht, dass der Wagen zwar TÜV-abgenommen, der Gastank allerdings vom TÜV ausgetragen, weil dieser gar nicht vorhanden war.

Plötzlich war die gesamte Tankstelle weiß
„Als ich dann bei einer Tankstelle Gas tanken wollte, war plötzlich die gesamte Tankstelle weiß“, schilderte der geschädigte Autokäufer dem Schöffengericht. Er einigte sich inzwischen in einem Zivilstreit mit der Firma, über die der Angeklagte den Kaufvertrag des Wagens abgewickelt hatte. Die Firma nahm inzwischen das Auto zurück, dem Geschädigten wurde ein Teil seines bereits gezahlten Geldes, bis auf 450 Euro, erstattet.

Beim zweiten Betrugsvorwurf räumte der Angeklagte direkt ein, im letzten Jahr kurz vor Weihnachten 150 Euro Anzahlung für einen Gebrauchtwagen kassiert zu haben. „Ich brauchte dringend Geld für Weihnachten und für meine Familie“ sagte er geständig vor Gericht. Als der Verkauf dann storniert wurde, brauchte der Angeklagte über drei Monate und erst den Posteingang der polizeilichen Ermittlungen, um dem Käufer die 150 Euro zurück zu überweisen.

Verfahren vorläufig gegen Geldauflage eingestellt
Nach längerer Beratung des Schöffengerichtes und mit Zustimmung aller Gerichtsparteien wurde dann das Verfahren gegen den vorbestraften Hattinger Autoverkäufer vorläufig gegen Zahlung eines Betrages von 1.550 Euro an eine gemeinnützige Kinder-Hilfsorganisation und 450 Euro an den geschädigten Autokäufer vorläufig eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Aufnahme weiterer Ermittlungen anlässlich der wahrheitsgemäß getätigten Zeugenaussagen zu prüfen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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