Hattinger auf der Anklagebank
Großbrand in Stiepel - Ist ein noch Unbekannter der Brandstifter?

Rechtsanwalt Tim Salewski, Rechtsanwalt Henner Sentner neben dem Angeklagten aus Hattingen (v.li.)
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Vor dem Schöffengericht im Justizzentrum in Bochum hat sich seit Mittwoch ein 26-Jähriger aus Hattingen wegen eines Verbrechens der Brandstiftung zu verantworten. Obwohl vier Verhandlungstage angesetzt sind, könnte es in diesem Prozess schon früher zu einer Gerichtsentscheidung kommen.

Es waren schon spektakuläre und von weitem sichtbare Brände, über die nicht nur in Bochum und Hattingen berichtet wurde. Am 30.11.2019 brannten zwei Dutzend Strohballen auf einer Wiese an der Haarstraße am Kreisverkehr der Königsallee. Nur eine Stunde, nachdem die Feuerwehr abgerückt war, gingen insgesamt mehrere Hundert Strohballen nur wenige Meter entfernt in Flammen auf.

Feuerwehr Hattingen löschte in Stiepel

Insgesamt 800 Strohballen standen in dieser Nacht in Stiepel in Flammen. Für die Feuerwehr ein Großeinsatz mit insgesamt bis zu 100 Einsatzkräften über 24 Stunden lang. Auch das Technische Hilfswerk, die Freiwillige Feuerwehr Hattingen und eine Sondereinheit der Feuerwehr aus Herne waren in diesen Einsatz eingebunden. Durch den Einsatz mehrerer Wasserwerfer gelang es den Einsatzkräften, ein Übergreifen des Feuers auf ein benachbartes Wohnhaus zu verhindern. Den Gesamtschaden schätzte die Staatsanwaltschaft auf über 30.000 Euro.
Unter großem Medieninteresse begann heute der Prozess vor dem Bochumer Schöffengericht. Der Angeklagte aus Hattingen machte auf Anraten seiner Anwälte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Erklärung der Strafverteidiger Tim Salewski und Henner Sentner, das Gericht möge anlässlich eines Ortstermins ein Teil des abendlichen Geschehens nachstellen, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen ihres Mandanten zu bestätigen, nahm das Gericht vorerst zur Kenntnis.
Bereits vorher hatten die Verteidiger gegenüber der Presse erklärt, dass die in diesem Indizienprozess aufgrund der Aktenlage angeführte Beweislage ihrer Ansicht nach nicht geeignet sei, ihren Mandanten der beiden Brandstiftungen zu überführen.

Da ließ der Richter seinen Kuli fallen

Mehrere Zeugen schilderten dann ihren Tagesablauf am Tattag. Wurden zuerst von den Ermittlern der Kriminalpolizei die Aussagen des Angeklagten zu seiner ersten Feststellung des Feuerscheins bezweifelt, bestätigte ein weiterer Zeuge die Glaubwürdigkeit der Aussage des Hattingers, was den Vorsitzenden Richter hinsichtlich der Qualität der vorliegenden Ermittlungsergebnisse ein wenig sprachlos machte.
Nach Befragung mehrerer Zeugen erschien es am Tage der Brände zeitlich durch die festgestellten Geschehensabläufe nicht möglich gewesen zu sein, dass der Angeklagte aus Hattingen weder für den ersten noch für den zweiten Brand infrage kommt.
Der Hinweis eines Zeugen an die Polizei, bei mehreren Bränden eine immer gleiche unbekannte männliche Person am Brandort gesehen zu haben, wurde später durch die Polizei ohne weitere Erkenntnisse nicht intensiver verfolgt.
Kurz vor Ende des ersten Verhandlungstages, nachdem fünf Zeugen befragt worden waren, deutete der Vorsitzende Richter Dr. Deutscher an, dass die vier Richter des Schöffengerichtes unter Bewertung der Zeugenaussagen zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit sahen, dem Angeklagten die Tat nachzuweisen.
Staatsanwalt Rademacher bestand dann allerdings darauf, bei einem Folgetermin noch eine weitere Zeugin zu befragen.
Die Hauptverhandlung wurde daher nach dreieinhalb Stunden unterbrochen und wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. An diesem Tage will das Schöffengericht dann zu einer Entscheidung kommen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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