Messerattacke auf Vater
Prozessbeginn : Auf den eigenen Vater eingestochen - Angeklagter schweigt

Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen aus Hattingen neben dem noch gefesselten Angeklagten und der Dolmetscherin Alma Juhic (v.re.n.li.)
  • Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen aus Hattingen neben dem noch gefesselten Angeklagten und der Dolmetscherin Alma Juhic (v.re.n.li.)
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Heute begann im Landgericht Essen der Prozess gegen einen 41-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Mitte Juli 2019 einen Messerangriff in Hattingen-Welper auf seinen Vater verübt zu haben. Weiterhin soll der Angeklagte seine Eltern mit dem Tode bedroht haben. Drei Verhandlungstage hat die XVI. Große Strafkammer für den Prozess angesetzt.

Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft mit Handfesseln versehen in den Gerichtsaal gebracht. Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen plädierte dann an den Vorsitzenden Richter, seinem Mandanten doch während der Verhandlung die Handfesseln abnehmen zu lassen.

Richter Schilling bewertete dann die Empfehlung der JVA, den Angeklagten gefesselt zu lassen und den Antrag von RA Steffen und traf dann die Entscheidung, dass der Angeklagte ohne Handfesseln der öffentlichen Hauptverhandlung folgen konnte.

Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif beschuldigte den Angeklagten, im Zeitraum von Mai bis Juli 2019 insgesamt 4 strafbare Handlungen begangen zu haben.

Dem Angeklagten war es nach rechtswirksam verfügter Ausweisung untersagt, bis Juni 2023 wieder nach Deutschland einzureisen. Daran hielt er sich nicht.

Boxhiebe und Messerstiche gegen den Vater- Keine Lebensgefahr
Er soll 2019 wieder bei seinen Eltern in Hattingen-Welper aufgetaucht sein. Sein Vater soll wunschgemäß für ihn dann einen Leihwagen angemietet haben. Mitte Juli des letzten Jahres soll es über die Art des Leihwagens eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem Vater gegeben haben, bei dem der Vater durch Boxhiebe seines Sohnes Rippenbrüche davontrug.

Als die Eltern des Angeklagten seinen Wünschen, Geld zu erhalten nicht nachkamen, soll der Angeklagte wenige Tage später dem Vater einen Verkehrsunfall vorgespielt und ihn dadurch nach draußen gelockt haben. Dort soll es dann unter Einsatz eines Messers zu Übergriffen auf den Vater gekommen sein, nachdem sich dieser weigerte, seinem Sohn die Anschrift seiner Exfrau und seiner Kinder mitzuteilen. Bei diesem Angriff zog sich der Vater Verletzungen im Gesicht, am Arm und im Bauchbereich zu.

Der Verletzte kam in das Hattinger Krankenhaus, das er nach Behandlung am übernächsten Tag wieder verlassen konnte. „Lebensgefahr bestand nicht“, erklärte ein Arzt des behandelnden Krankenhauses, der als Zeuge befragt wurde.

Eltern verweigern die Aussage gegen ihren Sohn
Die Eltern des Angeklagten sollten als Zeugen gehört werden. Richter Schilling belehrte diese dann ausführlich über die Pflichten eines Zeugen, nur die Wahrheit auszusagen, nichts wegzulassen und nichts hinzuzufügen. Als Eltern des Angeklagten informierte er sie aber auch über ihr Aussageverweigerungsrecht.

Nachdem die Dolmetscherin den Eltern diese Ausführungen des Richters übersetzt hatte, machten sie von dem ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil sie nicht gegen ihren Sohn aussagen wollten.

Rechtsanwalt Steffen kündigte an, dass er im Namen seines Mandanten erst am nächsten Verhandlungstag eine Erklärung abgeben will. Somit wird der Prozess am 29.1.2020 fortgesetzt. Mit einem Urteilsspruch wird am 4.2.2020 gerechnet.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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