Die Politik muss nun in der Zeitarbeit klare Verhältnisse schaffen!

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen ( CGZP) nicht tariffähig ist, weil ihr Mitglieder fehlen und damit auch die notwendige "Tarifmacht". Der DGB und die betreffenden Einzelgewerkschaften begrüßen dieses Urteil und fordern nun politische Konsequenzen. Dort heisst es sogar, dass die abgeschlossenen niedrigen Verträge reine Gefälligkeitsverträge sind. Mit den abgeschlossenen Tarifverträgen unterlief die CGZP abgeschlossene Tarifverträge der DGB-Einzelgewerkschaften, die eigentlich einen Mindestlohncharakter für die Zeitarbeitsbranche haben sollte. Auch die Arbeitgeberseite wollte den Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt haben.
In der Praxis ermöglichten die CGZP-Verträge eine regelrechte Tarifflucht in den Niedriglohnsektor und verhindern die Durchsetzung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für Gleiche ". Zeitarbeit muss in der Zukunft strenger reguliert werden. So sollten Zeitarbeitsverträge nicht mehr nur willkürlich, sondern immer begründet werden. Darüberhinaus muss die Branche unbedingt in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Dies ist in Zeiten zunehmender Freizügigkeit besonders wichtig. So gilt ab dem 1.Mai 2011 die europäische Freizügigkeit auch für die Länder, die zuletzt der EU beigetreten sind. So ist mit einem starken Anstieg Arbeitssuchender aus Osteuropa besonders auf dem Niedriglohnsektor zu rechnen. Der Kampf um tiefe Löhne geht in eine neue Runde zum Nachteil aller Arbeitnehmer.
Deshalb sollte das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Anlass genommen werden, in der Zeitarbeit den Mindestlohn einzuführen. Leider zögert das Bundesarbeitsministerium und Ursula von der Leyen immer noch.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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