Angeklagte wegen Betrug vor Gericht

Im Ergebnis endete die Hauptverhandlung für die Angeklagte mit einer Einstellung des Verfahrens, weil sie bereits einen Strafbefehl akzeptiert hatte, der ihr eine hohe Geldstrafe auferlegte. Die wurde auch bezahlt.
Nun war die Angeklagte ohne Verteidigung erschienen und hatte auch keine Unterlagen dabei. Ihr Sohn, als Zeuge geladen, war nicht erschienen. „Ich habe gesagt, er braucht nicht kommen. Die Tatsache als solches wird ja nicht bestritten“. Der Richter allerdings sieht dies anders. Falls der Sohn tatsächlich unentschuldigt gefehlt hat, wird ihm eine Ordnungsstrafe nicht erspart bleiben.
Der Sachverhalt ist schnell geklärt: die Sprockhöveler Geschäftsführerin hatte damals mit einem Autohaus Geschäfte gemacht. Das Autohaus hatte bei ihr Teppiche im Wert von fast 4000 Euro bestellt. Die Bestellung will sie an die entsprechende Fachfirma per Fax gegeben haben. Die Teppiche wurden auch fertig, nur konnte die Sprockhövelerin die Ware nicht mehr abholen, weil sie mittlerweile auf Antrag der Krankenkasse in die Insolvenz gehen musste. Der Kunde, das Autohaus, hatte die Ware aber bereits bezahlt. Jetzt lautete die Anklage auf „Betrug“. Die Angeklagte erklärte, die Ware ganz bestimmt bestellt zu haben. Sie habe nicht bewusst täuschen oder gar betrügen wollen. Im Hinblick auf den Strafbefehl und die 180 Tagessätze, die sie bereits bezahlt hat, hakte der Richter auch nicht weiter nach. So soll sich nämlich die Teppichfirma nicht an eine Bestellung erinnern können. Unterschiedliche Daten gibt es auch.
Und: es gibt Unstimmigkeiten Richtung Autohaus, ob denn die bestellten Teppiche für das Autohaus oder privat gewesen sind.
Die Angeklagte erklärte jedenfalls, mit dem Autohaus werde sie sich schon einigen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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