"Sie erziehen Ihr Kind zum Diebstahl"

Manchmal haben auch kleine Diebstähle ziemlich schlimme Konsequenzen. Nur um haaresbreite schrammte eine Serbin, die vor dem Amtsgericht Hattingen des Diebstahls angeklagt war, an einer Gefängnisstrafe vorbei – mit der Drohung des Richters, beim nächsten Mal „falle der Vorhang“.
Die Frau war mit ihrer dreizehnjährigen Tochter in den Innenstadt unterwegs und stand vor den Angeboten einer Parfümerie. Diese waren im Eingangsbereich des Geschäftes angeordnet. Die beiden Frauen unterhielten es sich, es war kalt und gerade Weihnachtsmarkt in Hattingen. Die Tochter nahm aus einer Verpackung eine Parfümflasche und drückte sie gegen ihren Schal. Beide Frauen unterhielten sich weiter und sollen sich dann nach Aussage eines Zeugen entfernt haben. Da griff der Zeuge ein, denn: es war ein Polizeibeamter in Zivil, der privat in der Innenstadt unterwegs war. „Es gab dann großes Geschrei und Gezeter, als ich die Personalien haben wollte. Selbstverständlich hatte ich meinen Dienstausweis dabei und habe mich ordnungsgemäß ausgewiesen. Doch die Damen wollten ihre Personalien nicht angeben, obwohl ich ihnen den Vorwurf genau deutlich gemacht habe.“
Durch den Tumult vor dem Eingang wurde eine Angestellte der Parfümerie aufmerksam. Mittlerweile waren weitere Polizeibeamte, sowohl in Zivil als auch in Uniform gekommen – erst bei letzteren rückten die beiden Frauen mit den Personalien heraus. Vor Gericht beteuerte die Angeklagte tränenreich ihre Unschuld.
Auch die dreizehnjährige Tochter erklärte als Zeugin, sie habe für ihre Mutter das Parfüm zu Weihnachten kaufen wollen und es deshalb unter den Schal gedrückt, weil diese es nicht sehen sollte.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp ließ keinen Zweifel daran, dass er der Darstellung des Mädchens keinen Glauben schenkte. Er verwies sie darauf, dass sie mit 13 Jahren noch nicht strafmündig sei, doch ab 14 Jahren müsse sie aufpassen mit dem, was sie sage. Gegenüber der Mutter fand er ebenfalls deutliche Worte. „Ihre Erziehung ist unglaublich. Sie erziehen ihr Kind zum Diebstahl“.
Außerdem sei sie selbst schon mehrfach wegen Diebstählen zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. In der Bewährungszeit hatte sich die Angeklagte stets straffrei verhalten, doch sobald die Bewährungszeit abgelaufen war, wurde sie erneut straffällig.
Vor diese Hintergrund forderte die Staatsanwaltschaft drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das war für die Angeklagte sichtlich ein Schock, die erneut in Tränen ausbrach, ihr kleines Kind als Argument heranzog und schließlich noch bei ihrem Gott schwor, dass sie doch überhaupt nichts stehlen wollte.
Das Gericht verurteilte sie schließlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von vier Jahren, machte aber in der Begründung mehr als deutlich: „Beim nächsten Mal fällt wirklich der Vorhang. Dann geht es ins Gefängnis.“

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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