Überfall mit Scream-Maske und Küchenmesser

Mit einer „Sream-Maske“ (etwas Weißes mit langgezogenem geöffneten Mund wie bei einem Schrei nach dem gleichnamigen Film) und einem Küchenmesser bewaffnet zog der 19jährige Hattinger los und wollte Geld erpressen. Doch bei dem Versuch verließ ihn der Mut. Vor Gericht stand er nun trotzdem.

Leicht hatte es der junge Mann im Leben nicht. Zwar hatte er bis zu der Tat am 31. Mai 2012 noch keine einzige Straftat begangen, doch er litt unter psychischen Problemen. Seine Eltern hatten sich scheiden lassen und der junge Mann lebte mit seiner jüngeren Schwester zunächst bei seiner Mutter. Als diese einen neuen Mann kennenlernte, zogen mit diesem auch Gewalt und Alkohol in die Wohnung ein. Während die Schwester (17) noch heute dort lebt, zog der junge Angeklagte 2011 zu seinem Vater. Schon damals gab es massive Probleme: Der Tod des Großvaters, das Ausnutzen durch falsche Freunde, das Feststellen von ADHS, depressive Verstimmungen, all das drückte schwer auf die Seele des jungen Mannes.
Nach einem Selbstmordversuch ließ der Vater seinen Sohn in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen. Medikamente wurden verabreicht, all dies nur wenige Wochen vor der Tat.
Am Tattag selbst will der junge Angeklagte zunächst mit einem Freund telefoniert haben. Dann sei die Idee entstanden, jemanden zu überfallen und ihn zu berauben. Der Angeklagte erklärte, er habe kein Geld gehabt und die Tat auch unter Medikamenteneinfluss begangen. „Das verstehe ich nicht“, so der Vorsitzende Richter am Jugendschöffengericht, Amtsgerichtdirektor Waab. „Nicht jeder, der Medikamente nimmt, wird ja straffällig. Da muss es doch einen Auslöser gegeben haben.“
Der Angeklagte will in dem Telefonat mit seinem Freund zunächst die Idee des Überfalls nicht favorisiert haben, später habe man sich doch geeinigt und der Freund hätte auch mit einem Halstuch vorbei kommen wollen, um mitzumachen. Er selbst sei dann schon einmal losgezogen.
Dabei begegnete er dem älteren Herrn, dem späteren Opfer. Dieser mähte in seinem Garten den Rasen und wusch sich die Hände in einem angrenzenden Bachlauf. Plötzlich näherte sich der Angeklagte mit der Maske auf dem Kopf und dem Küchenmesser in der Hand und verlangte Geld. Er habe, so der Angeklagte später, die Geldbörse in der Hosentasche des Mannes gesehen. Dieser aber erklärte dem maskierten Jugendlichen, er habe kein Geld, nur Papiere dabei. Langsam bewegten sich die beiden Personen Richtung Straße und als das Opfer erklärte, er ginge jetzt nach Hause und riefe die Polizei, verließ den Angeklagten offensichtlich der Mut. Er legte die Maske ab und steckte das Messer weg. „Mir wurde klar, was ich hier für einen Mist baue“, sagte er vor Gericht.
Im Gerichtssaal entschuldigte er sich mehrmals bei dem Opfer und der Mann nahm die Entschuldigung auch an. „Ich habe dich für einen netten Studenten gehalten, der auf mich zukam, weil er eine Information haben wollte“, so der ältere Herr. Er gab auch an, wenn der Angeklagte weiter das Geld verlangt hätte, ihm dieses gegeben zu haben.
Für Staatsanwalt Lichting-hagen ist klar, dass die Anklage der schweren räuberischen Erpressung nicht zu halten ist. Der Angeklagte habe einen strafbefreienden Rücktritt durchgeführt. Er sei freiwillig von dem Vorhaben zurückgetreten, obwohl er sein Opfer weiterhin hätte bedrohen können. Stattdessen habe er die Maske abgelegt und das Messer weggesteckt. Nichtsdestotrotz sei dies eine Bedrohung gewesen, die entsprechend bestraft werden müsste. Der Staatsanwalt fordert ein Wochenende Freizeitarrest, achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit und eine ambulante Therapie zur Behandlung der psychischen Probleme.
Auch die Verteidigung in Person von Dr. Gregor Hanisch spricht sich ebenso wie der Vertreter der Jugendgerichtshelfende für eine helfende Sanktionierung aus. Deutlich wird der Wunsch, dem jungen Angeklagten wieder auf die Beine zu helfen.
Das Jugendschöffengericht folgt schließlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, vergibt allerdings 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Der 19jährige muss nun versuchen, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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