Zocken bringt Ärger

Der junge Serbe auf der Anklagebank weiß eigentlich gar nicht, warum er vor dem Jugendschöffengericht sitzt. Auch nach der Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt, die ihm natürlich auch vorher schon bekannt gewesen ist, ist dem jungen Mann nicht klar, was eigentlich los ist. Die Anklage wirft ihm vor, er habe in einem türkischen Café mit einem anderen jungen Mann an einem Spielautomaten gespielt. Der junge Mann soll dann seinen Kumpel nach einem Gewinn von 500 Euro bedroht haben und von ihm die Hälfte des Geldes gefordert haben. Dieser weigerte sich und rückte den Geldbetrag nicht raus. Stattdessen zeigte er den jungen Mann bei der Polizei an und deshalb sitzt dieser auf der Anklagebank. Der Angeklagte gibt allerdings eine ganz andere Version der Geschichte. Es stimme, er habe mit dem anderen jungen Mann, den er aus Schule und Nachbarschaft kenne, zusammen am Automaten gespielt. Man habe gemeinsam gespielt und den Automaten regelmäßig mit zwei-Euro-Stücken gefüttert. Als er kein Kleingeld mehr gehabt habe, habe er dem Kumpel gesagt, er ginge Geld wechseln und er solle für ihn weiterspielen. Er bekäme den Spieleinsatz gleich zurück. In diesem Moment gewinnt der Kumpel mit dem nächsten Einsatz 500 Euro. Und weil man gemeinsam gespielt habe, da stehe ihm doch auf die Hälfte der Summe zu. Nichts anderes sei passiert.
Weil der Café-Betreiber nicht soviel Geld gehabt habe, sei man auf einen Tag später verströstet worden. Der Kumpel sei dort gewesen, habe das Geld geholt und er habe ihn später in der Stadt getroffen. Nur die Hälfte des Geldes habe ihm dieser nicht geben wollen. Die Hauptverhandlung kann an diesem Tag noch kein Licht in die Sache bringen, weil der Kumpel nicht vorgeladen war. Man hatte geglaubt, ohne ihn zu einem Ergebnis zu kommen. Jetzt gibt es von Amts wegen einen neuen Termin für die Hauptverhandlung mit dem Kumpel und Zeugen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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