Ein Montagmorgen im Strafgericht

Fall 1 : Haftbefehl erlassen
Der Hattinger, der sich heute wegen Betruges zu verantworten hatte, war schon zum ersten Termin Ende April nicht erschienen. Für den heutigen Termin war daher die Vorführung des Angeklagten durch die Polizei angeordnet worden. Diese fand die Wohnung des Angeklagten heute Morgen allerdings leer vor. Der Angeklagte ist verschwunden. Richter Kimmeskamp erließ daher einen Haftbefehl gegen den Angeklagten.

Fall 2 : Freispruch
Auch der Angeklagte bei der zweiten Verhandlung hatte sich wegen Betruges zu verantworten. Er hatte nach eigenen Angaben im darknet einen Arzneistoff mit stimulierender Wirkung bestellt. Nachdem er mit einer „digitalen Geldeinheit“ den Betrag bezahlt hatte, erhielt er vom Lieferanten ein Chat-Karten-Handy mit SIM-Karte. Darüber sollte möglichst anonym die Kommunikation und die Abholung über eine Paketstation erfolgen. Gleichzeitig sollte der 30 Jahre alte Hattinger dem Absender des Arzneimittels einen Gefallen tun und einen ihm zugesandten Brief einwerfen. Bei der Abholung seines Arzneimittels an der Packstation nahm ihn dann die Kriminalpolizei vorübergehend fest und durchsuchte anschließend seine Wohnung. Die in der Anklage genannten Betrugsvorwürfe hinsichtlich eines bestellten Handys und eines Paar Schuhe ließen sich jedoch in der Hauptverhandlung nicht beweisen. Nachdem auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädierte, schloss sich Richter Johannes Kimmeskamp diesem Antrag an.

Fall 3 : Vorführung angeordnet
Auch hier war ein Hattinger der Vorladung zum Strafgericht nicht nachgekommen. Zum wiederholten Male soll er „schwarz gefahren“ sein. Richter Kimmeskamp ordnete an, dass bei der nächsten Verhandlung der Angeklagte von der Polizei vorgeführt wird.

Fall 4 : Kein Betrug - Freispruch
Der Angeklagte Hattinger soll seine Vermieterin betrogen haben. Er hatte die vereinbarte Miete nach Bezug der Wohnung gekürzt, weil nach seiner Auffassung von der Vermieterin getätigte Zusagen nicht fristgerecht eingehalten worden sein sollen. Das sah die Vermieterin anders und kündigte dem Angeklagten das Mietverhältnis. Dieser ist inzwischen aus der Wohnung ausgezogen. Am Ende der Beweisaufnahme sahen die Gerichtsparteien den Nachweis des Betruges nicht gegeben und sprachen den Hattinger auf Kosten der Landeskasse frei.

Fall 5 : Drei Stunden verhandelt und noch kein Ende
Ein 62 Jahre alter Sprockhöveler war angeklagt, nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 74 Jahre alten Sprockhöveler durch Faustschläge verletzt zu haben. Das Gericht bestellte abschließend eine Gutachterin, die untersuchen soll, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt überhaupt schuldfähig war. Der Prozess wird also fortgesetzt.

Im August des letzten Jahres fühlte sich der Angeklagte von einem Autofahrer zu Unrecht „angehupt“. Der Sprockhöveler soll in Niedersprockhövel in einer Sackgasse mitten auf der Fahrbahn gegangen sein. Ein Anwohner, der mit seinem Auto diese Straße befuhr, wollte dem Angeklagten mit Betätigen seiner Hupe signalisieren, er solle doch bitte entweder rechts oder links, aber nicht mitten auf der Straße gehen.
Dann kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit wüsten Beschimpfungen, die im Bereich der Zwiebelturmkirche noch in eine Schlägerei zwischen den beiden Männern ausartete.

Mit Hautabschürfungen und Verletzungen am Auge und am Kopf wurde der 74 Jahre alte Anwohner vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert. Er war 12 Tage arbeitsunfähig. Der Angeklagte will bei der Schlägerei eine Verletzung an der Lippe davon getragen haben. Der Angeklagte verließ nach der Prügelei den Tatort und wurde von der Polizei erst einige Kilometer weiter aufgefunden.

Nachdem zahlreiche Zeugen vernommen waren, stritten die Gerichtsparteien immer noch darüber, wer bei dem Streit den ersten Schlag ausgeführt hatte. Da der Angeklagte im Jahre 1973 Opfer einer Gewalttat wurde, musste er sich damals einigen Operationen unterziehen und hat bis heute eine stark verminderte Sehfähigkeit auf einem Auge und eine akustische Überempfindlichkeit auf gewisse Geräusche.

Nach drei Stunden Hauptverhandlung stellte der Verteidiger des Angeklagten einen Beweisantrag an das Gericht. Dieses ordnete dann an, dass jetzt eine Gutachterin erst feststellen und mitteilen soll, ob der Angeklagte bei der Tat eventuell schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Dieses könnte als Auswirkung seiner Schädigung aus der erlittenen Gewalttat vor vielen Jahren noch herrühren.
Die Hauptverhandlung wird daher fortgesetzt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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