SPH-Geschäftsführer Guido Forsting zum Ballonfahrer-Urteil

Hatten „verhinderte Ballonfahrer“ des während der Landesgartenschau 2010 abgesagten Ballonfestivals bislang noch Hoffnung, wenigstens das Geld für bereits gekaufte Tickets erstattet zu bekommen, müssen sie die nach dem Urteil des Landgerichts Hagen vom 3. Februar wohl endgültig begraben. „Natürlich bedauere ich das nach wie vor für alle Betroffenen, aber Schadensersatz ist nun mal etwas anderes“, so Guido Forsting, Geschäftsführer der Sauerlandpark Hemer GmbH (der Nachfolgegesellschaft der Landesgartenschau Hemer GmbH), „wenn wir nicht erfolgreich in Berufung gegangen wären, hätte dies für uns zu einem Präzedenzfall werden können, was Kosten um die 20.000 Euro bedeutet hätte.“
Zur Erinnerung: Eine Hemeranerin hatte zunächst beim Amtsgericht Iserlohn erfolgreich auf die Erstattung ihrer zwei im Ticketshop der Landesgartenschau erworbenen Ballontickets geklagt. Begründet hatte sie dies u.a. damit, dass die LGS auf den Tickets geworben hätte und sie diese eben im Ticketshop gekauft hätte. Dieses Urteil kassierte nun die 1. Zivilkammer des Hagener Landgerichtes ein, wies die Klage vollständig ab und ließ auch eine Revision nicht mehr zu.
Guido Forsting, der den Prozess vor Ort verfolgte: „Wir sind in Hagen auf eine extrem gut vorbereitete Kammer gestoßen, die sich im Vorfeld intensiv mit allen Anspruchsgrundlagen befasst hatte.“ Die Richter hätten in ihrer Begründung dargelegt, dass die LGS durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreichend darauf hingewiesen hätte, dass sie selbst nur als Vermittler des Vertrages zwischen dem Käufer und der Felten Ballon GmbH gestanden habe und die Tickets quasi nur auf Kommissionsbasis in ihrem Ticketshop für den eigentlichen Veranstalter verkauft hätte. Dementsprechend sei die LGS bzw. jetzt die Nachfolge-GmbH nicht haftbar zu machen.
Aus grundsätzlichen Gründen lehnt die Sauerlandpark GmbH auch einen Vergleich ab. Guido Forsting: „ Schließlich gäbe es da noch weitere 100 Fälle.“ Diese könnten auch nach dem Urteil klagen. „Meiner Meinung nach hat jetzt aber keine Klage mehr Aussicht auf Erfolg“, sieht Guido Forsting der Sache gelassen entgegen, „und die weiteren 223 Fälle, die ihren Gutschein direkt beim inzwischen insolventen Veranstalter Felten erworben hatten, können ihre Ansprüche sowieso nur direkt bei ihm geltend machen.“

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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