Kontaktverbot zur Vermeidung der Cortonavirus-Ausbreitung
Stadt Hemer kündigt intensive Kontrollen an

Die NRW-Landesregierung hat per Rechtsverordnung ein landesweites Kontaktverbot ausgesprochen, um die Ausbreitung der Corona-Virus-Infektionen einzudämmen. In der Öffentlichkeit dürfen ab heute (Montag, 23. März 2020) nicht mehr als zwei Personen zusammenkommen.

Ausnahmen im Überblick

Ausnahmen gelten für Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen dürfen begleitet werden. Zudem sind dringend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen möglich. Der öffentliche Personennahverkehr ist von dem Kontaktverbot ausgenommen. Es wird allerdings dringend empfohlen, die Nutzung des ÖPNV auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Hinweise auf Verhaltensregeln per Lautsprecherdurchsagen

Die Stadt Hemer wird in den nächsten Tagen per Lautsprecherdurchsagen auf Dienst- und Feuerwehrfahrzeugen auf die neuen Verhaltensregeln hinweisen und durch Kräfte des Ordnungsamtes umgehend intensive Kontrollen im gesamten Stadtgebiet vornehmen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Dabei werden Geldbußen entsprechend der Verordnung auf mindestens 200 Euro festgesetzt. Die Stadt Hemer bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regeln – insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb, besser sogar zwei Metern – zu halten.

"Unverbesserliche" per Bürgertelefon melden

Der Großteil der Bürgerschaft zeigt sich dabei sehr verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll, in dem er die Verhaltensregeln konsequent umsetzt. Ausnahmen können der Stadt Hemer am Bürgertelefon (Tel. 02372/551-700 oder -701) gemeldet werden. Die Stadt Hemer prüft die Situation anschließend und wird ggf. erforderliche Maßnahmen umsetzen.

Rathäuser für Besucherverkehr geschlossen

Aufgrund des Kontaktverbotes erinnert die Stadt Hemer daran, dass die Rathäuser für den Besucherverkehr geschlossen sind. Es wird auf die Möglichkeit von telefonischen Terminvereinbarungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hingewiesen.
Die Stadt Hemer macht auch noch einmal auf das Unterstützungsangebot von „Mit Herz und Hand“ und der Stadt Hemer aufmerksam. Ältere Mitbürger und Risikopatienten können sich bei Laura Döring unter Tel. 02372/551-237 oder per Email (l.doering@hemer.de) melden.
Die Rechtsverordnung vom 22. März 2020 hält die Stadt Hemer hier bereit.
Weitere Informationen sind unter www.hemer.de/corona zu finden.

Leitlinien im Überblick

Die wichtigsten Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in der Übersicht:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Diese Maßnahmen gelten bis Sonntag, 19. April 2020.

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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