Steht das Jobcenter Märkischer Kreis über dem Gesetz?

Mein Bericht beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen mit dem JC MK. Ich will versuchen Euch eine kleine Geschichte zu erzählen über meine Erfahrungen, um denen ein warnendes Beispiel zu geben, die jetzt oder näherer Zukunft mit der Behörde zu tun bekommen.

Angefangen hat es mit meinem Umzug von Iserlohn nach Hemer. Ich war zuvor jahrelang selbstständig, zuletzt 5 ½ Jahre als Betreiber eines gut florierenden Sportstudios. Durch einen Burn-out wurde ich monatelang aus dem Verkehr gezogen und war gezwungen aus gesundheitlichen Gründen schließlich aufzuhören, was mich dann in die Arbeitslosigkeit zwang.

In Hemer geriet ich dann an einen Sachbearbeiter, der - ohne Rücksicht auf meine persönliche Vorgeschichte -, meinte, er könnte mich in jeglicher Art und Weise nicht nur bevormunden, sondern mich all meiner Grundrechte berauben zu können.

Gleich beim ersten Termin in Zimmer 306 legte er mir Herr K.– ohne mich zu kennen - eine vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung (EGV) vor und forderte mich auf diese zu unterschreiben. Vertrauensselig wie ich damals war, dachte ich, dass das so seine Richtigkeit hätte. Weit gefehlt. Damit setzte ich den ersten Grundstein zur „Aberkennung meiner Rechte“.

In der Eingliederungsvereinbarung hatte ich mich dazu verpflichtet, mich zu bewerben und darüber Nachweise einzureichen, was ich auch tat. Wahrheitswidrig wurde nachher behauptet, ich wäre meine Nachweispflicht nicht nachgekommen und damit wurde eine erste Sanktion gegen mich vollstreckt. In meinem Widerspruch stellte ich klar, dass ich meine Nachweise immer beim Empfang des Jobcenters eingereicht hatte, mehrere Male auch mit einer Begleitung, die dies bezeugen konnte. Nach dem der Widerspruch zurückgewiesen worden war, suchte ich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht auf, der dann 2011 für mich Klage beim Sozialgericht Dortmund erhob. Während des gerichtlichen Verfahrens tauchten dann die Bewerbungsnachweise doch auf. Aber anstatt dem Klageersuchen stattzugeben und das Verfahren zu beenden, wurde nunmehr behauptet, die Nachweise seien zwei oder drei Tage „verspätet“ eingereicht worden.

In der Folgezeit konstruierte der Sachbearbeiter mehrere Vorwürfe, um weiter Sanktionen gegen mich aufzubauen. Zuletzt wurde ich über mehrere Monate zu 100% sanktioniert. Gegen jede Sanktion wurden Widersprüche und Klagen eingereicht. Jede Sanktion war ungerechtfertigt und wurde bestmöglich widerlegt. Die vollstreckten Sanktionen brachten mich beinahe in die Obdachlosigkeit und die Bedrohung durch Energiesperren war Allgegenwärtig. Mein Minijob und private Darlehen halfen das Schlimmste abzuwenden.
Aber auf die Entscheidungen des Gerichts und meine Nachzahlungen warte ich noch immer. Auch nach drei Jahren ist noch kein Verhandlungstermin einberaumt.

Mein Fazit:
Niemals mehr allein zum Jobcenter!
Immer einen Zeugen mitnehmen.
Nie mehr eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben!

Was denken Sie?
Steht das Jobcenter Märkischer Kreis über dem Gesetz?
Eindeutig Nein, aber man sollte diesem „geschulten Personal“ das Gesetz mal richtig erklären.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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