Ennepe-Ruhr-Kreis: Verkehrsunfallflucht - immer wieder aktuell

Unfallflucht ist auch bei kleinsten Schäden eine Straftat. | Foto: Polizei NRW
  • Unfallflucht ist auch bei kleinsten Schäden eine Straftat.
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Wer wünscht sich das: Man kommt zu seinem geparkten Fahrzeug und stellt eine frische Unfallbeschädigung fest. Abgefahrene Außenspiegel, Dellen im Stoßfänger, Kratzer an der Fahrzeugseite, ... die Liste der gemeldeten Schäden ist lang. Allein am letzten langen Wochenende wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis 14 Verkehrsunfälle gemeldet, bei denen sich der Unfallverursacher entfernt hat, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Nachvollziehbar ist das nicht, ist doch jedes Fahrzeug für solche Fälle pflichtversichert: bei Schäden, die an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden, greift die Haftpflichtversicherung. Ohne diese kann ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen werden. Die Behebung des eigenen Schadens muss man - je nach Versicherungsumfang - aus eigener Tasche zahlen. Aber das muss man ja auch, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Was also tun, wenn man tatsächlich ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat und der Fahrer selbst nicht vor Ort ist? 

1) Warten! Ist der anstehende Termin auch noch so wichtig, der Führerschein und eine "reine" Polizeiakte sind wohl wichtiger?!

2) Bleiben Sie im Sichtbereich! Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht drei Straßen weiter, um bei der Rückkehr zum Unfallort festzustellen, dass der Geschädigte nicht mehr vor Ort (und vermutlich schon auf dem Weg zur Polizei) ist.

3) Eine Notiz am beschädigten Fahrzeug reicht NICHT aus!

4) Ist kein Verantwortlicher für das beschädigte Fahrzeug vor Ort, rufen Sie die Polizei! Die Beamten nehmen die Unfallspuren sowie Ihre Personalien auf und leiten sie an den Geschädigten weiter. Anschließend können Sie ihre Fahrt fortsetzen, ohne sich Sorgen wegen möglicher Folgen machen zu müssen.

Und wenn nicht? - Die Verkehrsunfallflucht ist, selbst bei kleinsten Schäden, nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Straftat, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Es droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zusätzlich kann, je nach Art und Höhe des verursachten Schadens, der Führerschein eingezogen werden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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