Stadt Herne informiert über neue Corona-Regeln
3G bei Trauung und Beerdigung

Die neue Coronaschutzverordnung wirkt sich auf viele öffentliche Bereich ein Herne aus. | Foto: Pixabay
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Ab sofort gelten neue Coronaregeln; die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sieht weitreichende Einschränkungen für Ungeimpfte auch in Herne vor.

An Beerdigungen dürfen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind durch Anbieter und Veranstalter der Beisetzung zu kontrollieren. Die Besuchenden müssen bei den Beisetzungen die erforderlichen Nachweise mitführen und vorzeigen.

Maskenpflicht bleibt

In den städtischen Trauerhallen bleibt es weiterhin bei der Maskenpflicht. Die Maske darf erst abgesetzt werden, wenn der Sitzplatz erreicht ist. Die bisher geltende Mindestabstandspflicht von 1,5 Metern am Sitzplatz gilt nicht mehr.

An standesamtlichen Trauungen darf nur noch teilnehmen, wer immunisiert oder getestet ist.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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