Verbraucherzentrale informiert
Versicherung: Die fünf häufigsten Irrtümer

Regelmäßig informiert die Verbraucherzentrale über Versicherungen wie hier ein Ratgeber aus dem Jahr 2017. | Foto: Karin Bordin / Verbraucherzentrale NRW
  • Regelmäßig informiert die Verbraucherzentrale über Versicherungen wie hier ein Ratgeber aus dem Jahr 2017.
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Fünf bis sechs Versicherungen haben Menschen durchschnittlich in Deutschland. Die Kosten pro Haushalt steigen: Rund 1.500 Euro waren es 2019. Zehn Jahre zuvor waren es laut Statistischem Bundesamt noch 1.020 Euro. Und trotzdem sind viele nicht gut abgesichert. Zeit also für einen Frühjahrsputz im Versicherungsordner. Astrid Schenk, Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale NRW in Herne erklärt, welche Fehler Versicherte immer wieder machen.

Irrtum 1: Einmal abgeschlossen - immer passend. Einmal abgeschlossen, wird alten Verträgen oft kaum mehr Beachtung geschenkt. Die Policen schlummern im Versicherungsordner - bis es zum Schaden kommt. „Dann ist die Enttäuschung groß, wenn der Versicherer nicht alles übernehmen will, weil man zum Beispiel aus Versehen bei Rot über die Ampel gefahren ist oder die Adventskerze kurz unbeaufsichtigt gelassen hat“, sagt Astrid Schenk. Denn in vielen älteren Verträgen ist die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert - das hat zur Folge, dass Versicherer seine Leistung kürzen darf. Moderne Policen bieten hier meist besseren Schutz. Zudem kann man gleichzeitig prüfen, ob andere Anbieter bei gleicher Leistung günstiger sind.

Policen für kleine Schäden oft unnötig

Irrtum 2: Eine private Haftpflicht ist entbehrlich. Rund 15 Prozent der Haushalte haben sie nicht. Dabei ist die private Haftpflichtversicherung mit das Wichtigste im Versicherungsordner. Sie kann existenziell sein, deshalb sollte diesen Schutz wirklich jeder haben. Die umgestoßene Vase der Nachbarin kann vielleicht noch selbst bezahlt werden. Spätestens wenn aber Personen zu Schaden kommen, können Schäden teuer werden und schnell in die Hunderttausende und darüber hinaus gehen. Da hilft nur ausreichender Versicherungsschutz, der daher bei mindestens zehn Millionen Euro liegen sollte.

Irrtum 3: Es ist egal, ob die Wohnfläche wächst oder schrumpft. Für den Schutz des Eigenheims muss im Vertrag die korrekte Wohnfläche angegeben werden. Häufig ändert sich diese aber während der Vertragslaufzeit, wenn der Dachboden aus- oder der Wintergarten angebaut wird. Wusste die Versicherung nichts davon, darf sie die Leistung im Schadensfall kürzen. Das kann vermieden werden, indem eine Veränderung der Wohnfläche dem Versicherer stets mitgeteilt wird. Das gilt übrigens nicht nur für die Wohngebäudeversicherung, sondern auch für die Hausratversicherung.

Beratung am Donnerstag, 24. Februar

Irrtum 4: Je mehr Versicherungen desto besser. Viele Versicherungen sind unnötig. Für Standardurlaube ist keine Gepäckversicherung nötig. Policen, die nur kleinere Schäden absichern, wie beispielsweise eine Reisegepäckversicherung, sind generell verzichtbar. Der Verlust eines Koffers lässt sich meist leicht ersetzen. Handyversicherungen haben in der Regel viele Lücken und Tücken, sodass man sich diesen löchrigen Schutz im wahrsten Sinne des Wortes sparen kann. Extra-Geräteversicherungen für Fahrräder, Laptops oder Brillen lohnen sich nur bei sehr teuren Anschaffungen. Häufig sind auch Glas-, Sterbegeld- und private Arbeitslosenversicherungen entbehrlich.

Irrtum 5: Elementarschäden betreffen mich nicht. Seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissen viele Hausbesitzer, was eine Elementarschadenversicherung ist. Sie ist leider noch kein Standard und bei der Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten. Doch gerade das Eigenheim gilt es quasi Vollkasko zu versichern, also auch gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren. Ebenso kann eine Hausratversicherung um Elementarschäden sinnvoll erweitert werden.

Beratungstermine bei der unabhängigen Versicherungsexpertin Astrid Schenk sind in der Beratungsstelle Herne wieder am Donnerstag, 24. Februar, möglich. Die Beratung ist kostenpflichtig und eine Anmeldung dringend erforderlich, Tel. 02323/9604250. Weiterführende Infos und Links: www.verbraucherzentrale.nrw/node/12605.

Autor:

Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen

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