Herten Forum: Exklusivvertrag wird verlängert

Das Herten Forum soll einmal wieder umgebaut werden. Foto: Thorsten Seiffert
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Knapp drei Stunden und 45 Minuten dauerte die Ratssitzung. Es wurde laut diskutiert, bissig gespottet und auch bisweilen herzhaft gelacht – und am Ende fielen auch dieses Mal die allermeisten Beschlüsse einstimmig oder mit großer Mehrheit. Unter anderem standen die Zukunft des Tourismusbüros und des Herten-Forums, die Namensgebung für die beiden neuen städtischen Sporthallen und das Thema Abwasserbeseitigung auf der Tagesordnung.
Die Tourismusaktivitäten in Herten sollen vorerst weitergeführt werden - darauf haben sich Rat und Verwaltung jetzt geeinigt. Eingegliedert in die städtische Tochtergesellschaft HTVG wird das Tourismusbüro Herten, so sieht es das gestern beschlossene Konzept vor, im kommenden Jahr auch ohne Förderung des Landes als Anlaufstelle für Bürger und Gäste fungieren, Hertener Sehenswürdigkeiten kreativ in Szene setzen, ruhrgebietstypische Merchandisingprodukte vertreiben und Veranstaltungen am Standort Ewald koordinieren.
Ab 2013 soll das Tourismusbüro - als Bestandteil des geplanten "Besucherparks" auf Ewald - in die Hände des Regionalverbands Ruhr (RVR) und seiner Partner übergehen. Diese müssen dann, so der erklärte politische Wille, gemeinsam auch die Finanzierung tragen. Eine entsprechende Absichtserklärung des RVR für das Jahr 2012 liegt bereits vor, gelten doch das Tourismusbüro und seine Dienstleistungen als Grundlage für die Entwicklung des Besucherzentrums.
Ebenfalls gute Nachrichten gibt es für das Herten-Forum: mit der Projektentwicklungsgesellschaft CONCEPTA soll in enger Zusammenarbeit das Herten-Forum entwickelt werden. Der bestehende "Exklusivvertrag" mit der Stadt wird verlängert, um den Projektentwicklern für ihre Verhandlungen mit den bisherigen Investoren Hutley Investment Ltd. ausreichend Zeit einzuräumen.
Zunächst bis Ende des Jahres, bei Bedarf und weiteren sichtbaren Fortschritten eventuell bis Ende Februar, gilt die Vereinbarung: Die Stadt führt keine Verhandlungen und Gespräche mit weiteren Investoren. Im Gegenzug verpflichtet sich CONCEPTA, eng mit der Stadt zu kooperieren, um den Standort als innenstadt-integriertes Einkaufszentrum auszubauen.
Bei der Benennung der beiden neuen Hertener Sporthallen fielen die Diskussionen wie bereits erwartet etwas hitziger aus, doch auch hier kam zu guter Letzt ein einstimmiger Beschluss zustande: Die Halle am Paschenberg heißt - in Erinnerung an die Hertener Bergbautradition und die Schalker Knappen - künftig "Knappenhalle". Ihr Pendant in Disteln wird zu Ehren des verstorbenen Hertener Bürgermeisters Bechtel den Namen "Klaus-Bechtel-Sporthalle" tragen. Der Vorschlag, den verdienten Sportler Bonis Piontek bei der Namensgebung zu berücksichtigen, wurde in veränderter Form ebenfalls aufgegriffen: Er soll in einer neu zu benennenden Straße im Stadtteil Scherlebeck, etwa auf dem Gelände des ehemaligen Jahnsportplatzes, verewigt werden.
Gleich drei Vorlagen gab es zu einem Thema, das etwas spröde klingt, aber viele Bürgerinnen und Bürger zurzeit beschäftigt: Das Abwasserbeseitigungskonzept, kurz ABK. Es sieht vor, dass die Stadt in den kommenden Jahren ihr Kanalsystem erneuern muss, um Einbrüche oder Verunreinigungen zu verhindern. Doch auch die Bürger sind hier gefragt: Eigentümer müssen ihre Hausanschlüsse auf Dichtheit überprüfen und bei Bedarf reparieren lassen. Bürgerversammlungen und -beratungen zu diesem komplexen Sachgebiet finden bereits seit längerer Zeit statt, jetzt musste der Rat über Satzungsfragen abstimmen.
Durch eine geringfügige Änderung der so genannten "Hertener Fristensatzung", in der festgelegt ist, in welchen Stadtteilen die Dichtheitsprüfungen bis zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen sein müssen, werden die Fristen nun nach Schadensbildern eingeteilt. Anstelle einer 24-monatigen Sanierungsfrist unterscheidet die Satzung jetzt nach Schadenskategorie A (sechs Monate), B (fünf Jahre) und C (keine Frist, sofern sich das Leitungsnetz in einem guten Gesamtzustand befindet).
Darüber hinaus wurde in einer eigenen Satzung festgelegt, dass Dichtheitsprüfungen in bestimmten Bereichen vorgezogen werden müssen, wenn eine städtische Straßenbaumaßnahme ansteht. Sollte in einem solchen Fall eine Sanierung nötig sein, wird diese von der Stadt unternommen und vom Eigentümer bezahlt. Für den Bürger ist dieses Vorgehen von Vorteil: Er bezahlt nur die tatsächliche Arbeit an seiner Anschlussleitung, nicht aber die vorbereitenden Maßnahmen. Außerdem wird so ein ein mehrfaches "Aufreißen" desselben Straßenabschnitts binnen kurzer Zeit verhindert, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gewährleistet und die Arbeit vor Ort reibungslos gestaltet.

Autor:

XY Z aus Sonsbeck

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