Europawahl am 26. Mai 2019
Hertener Briefwahlbüro versendet jetzt die Wahlbenachrichtigungen

Die Europawahl ist am 26. Mai 2019.

Die Wahl zum neunten Europäischen Parlament steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 26. Mai laufen auf Hochtouren. Bis zum 5. Mai verschickt die Stadt Herten die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener.

Das Briefwahlbüro öffnet, passend vier Wochen vor der Wahl, ab Montag, 29. April.Wer am 26. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, die Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann dann einfach ausgefüllt, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten zurückgesendet werden. Die Anträge werden ab der Öffnung des Briefwahlbüros am Montag, 29. April, bearbeitet.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Nebengebäude, 1. OG, Europasaal (Brücke) die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab dem 29. April kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zur Wählerin oder zum Wähler.
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Nebengebäude, 1. OG, Europasaal (Brücke). Es ist barrierefrei und über das Rathaus-Nebengebäude zu erreichen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

montags: 8 bis 16 Uhr
dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 12.30 Uhr
donnerstags: 8 bis 12.30 und 14 bis 17.30 Uhr

Samstagsöffnung

Hertener Bürgerinnen und Bürger können zugleich am Samstag, 4. Mai, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Rathaus ihre Stimme für die Europawahl per Brief abgeben. Das Briefwahlbüro ist an diesem Tag parallel zum Bürgerbüro geöffnet und über das Rathaus-Nebengebäude erreichbar.
Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 46.000 Personen sind in Herten berechtigt, bei der Wahl zum Europäischen Parlament ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Herten seinen Wohnsitz hat, darf wählen.
Eine Besonderheit gilt darüber hinaus für nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger. Grundsätzlich sind sie in ihrem Heimatland wahlberechtigt, auch wenn sie in Herten wohnhaft sind. Wollen sie jedoch von ihrem Stimmrecht in Herten Gebrauch machen, dann müssen sie bis zum 5. Mai einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sie werden in ihrem Heimatland dann aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und in Herten eingetragen.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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