Stadt Herten gibt die wichtigsten Regeln und Änderungen bekannt
Neue Coronaschutzverordnung in Kraft

Die neuen bundeseinheitlich beschlossenen Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus sind in Kraft. Die Stadt Herten hat die Einschränkungen für die Bürger bekannt gegeben. | Foto: pixabay
  • Die neuen bundeseinheitlich beschlossenen Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus sind in Kraft. Die Stadt Herten hat die Einschränkungen für die Bürger bekannt gegeben.
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Seit gestern, Montag, 2. November, gelten die neuen bundeseinheitlich beschlossenen Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus. Daraus ergeben sich neue Einschränkungen, die die Stadt Herten bekannt gegeben hat.

Es müssen zwar einige Veranstaltungen ausfallen oder verschoben werden, aber die Stadtbibliothek und Kurse der CreativWerkstatt bleiben zunächst geöffnet. Kulturveranstaltungen dagegen müssen ausfallen und auch die FBW (Freizeit- u. Begegnungsstätte Westerholt) hat geschlossen.

Konkret sind folgende Veranstaltungen betroffen:

  • "Sisters of comedy" am Donnerstag, 12. November,
  • "Les Brünettes" am Freitag, 20. November,
  • Lucy van Kuhl am Donnerstag, 26. November.

Außerdem fallen die Kindertheatervorstellungen am Sonntag, 15. November, und am Samstag, 28. November, aus.

Auch die Verleihung des Jugendkulturpreises am Freitag, 13. November, kann nicht stattfinden. Vom Kulturbüro heißt es in diesem Zusammenhang, dass die Preisträgerinnen und Preisträger demnächst benachrichtig werden und in diesem Jahr noch ihr Preisgeld erhalten werden. Überdies soll die Verleihung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Karten können zurückgegeben oder gespendet werden

Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Bei Unklarheit steht das Kulturbüro mit Rat und Tat unter der Telefonnummer 02366 303-232 zur Verfügung. Bettina Hahn vom Kulturbüro ergänzt: "Wer die so arg betroffene Kulturszene unterstützen will, kann die gekauften Karten gerne spenden. Das Geld kommt dann den betroffenen Künstlerinnen und Künstlern zugute".

Bisher sind die Veranstaltungen im Dezember nicht von der Absage betroffen. Die Mitarbeitenden des Kulturbüros bemühen sich aktuell die Veranstaltungen zu Doppelvorstellungen umzuarbeiten, da die Karten bereits verkauft sind.

FBW (Freizeit- u. Begegnungsstätte Westerholt)

Die FBW bleibt geschlossen, da rund 70 Prozent sportliche Angebote sind. Die Übrigen zählen zu dem Bereich Freizeit und müssen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung damit auch ausfallen.

Musikschule

Auch die geplanten Veranstaltungen der Musikschule werden verschoben. Dazu zählt unter anderem das Familienkonzert am Sonntag, 8. November, mit HerrnH, welches auf den 30. Mai 2021 verschoben wird. Bereits reservierte Karten behalten ihre Gültigkeit.
Das WDR Schlosskonzert am Sonntag, 13. Dezember, wird ebenfalls verschoben. Neuer Termin ist Sonntag, 12. Dezember 2021.
Außerdem können die Veranstaltungen während der Adventszeit in den Seniorenzentren auf Grund der aktuellen Situation ebenfalls nicht stattfinden.

Laut der Schutzverordnung muss der Instrumentalunterricht komplett ausfallen. Lehrerinnen und Lehrer der Musikschule werden den Unterricht, wie im Frühjahr, digital anbieten. Die Mitarbeitenden der Musikschule werden sich mit den Eltern telefonisch in Verbindung setzten, um auf diesem Weg einen individuellen Stundenplan zu erstellen.
Auch die kleineren Kinder sind betroffen: Der Unterricht der Musikbambinis und die musikalische Früherziehung muss ausfallen. Die Mitarbeitenden der Musikschule arbeiten gerade an weiteren Konzepten mit "Lucy", um in digitaler Form mit den Kindern, Eltern und Großeltern in Kontakt zu bleiben.

CreativWerkstatt

Nach aktuellem Stand können die Kurse der CreativWerkstatt stattfinden. Maximal zehn Teilnehmenden können dann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen bei den Kursen mitmachen.

VHS

Bei der Volkshochschule laufen die Integrationssprachkurse, die Schulabschlusskurse und berufsbezogene Angebote wie z.B. Excel Grundlagen, weiter. Während der Kurse werden die geltenden Hygieneregeln wie die Maskenpflicht und Lüftungspausen eingehalten.

Angebote im Fremdsprachen-, Gesundheits- und Kulturbereich werden für vier Wochen unterbrochen. Kursleitungen und Teilnehmende wurden bereits informiert. Vereinzelte Kurse können online weitergehen. Neue Kurse starten, wenn möglich, später. Einzelveranstaltungen finden nicht statt und werden je nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Stadtbibliothek

Die Bibliothek bleibt zur Abholung und Rückgabe von Medien zu den eingeschränkten Zeiten wie bisher geöffnet. Es gelten dabei die bereits bekannten Hygieneregeln, wie begrenzter Zugang von Besuchenden, Maskenpflicht, Abstandsregeln und Registrierung.

Landesweit gelten folgende Regeln:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als zehn Personen sind aber auch in diesen Fällen nicht erlaubt.
  • Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel zu beachten.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Übernachtungen im Rahmen von Reisen, die vor dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind hiervon nicht betroffen. Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
  • Gastronomische Betriebe sind zu schließen. Ausgenommen ist die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen. Zu schließen sind:
    ->Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
    ->Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte
    ->Kinos, Freizeitparks, zoologische Gärten und Tierparks und andere Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
    ->Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    ->Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Ausnahme des Individualsports im Freien
    ->Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    ->Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Untersagt sind zudem körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Fußpflege sowie medizinisch notwendiger Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.
Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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