Karneval-Session 2020/21
Corona und die kommende Karneval-Session

Karneval 2020/2021 | Foto: Astrid Götze-Happe/Pixelio.de
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Die NRW-Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich auf einen Fahrplan für die Session 2020/2021 verständigt.

Am Freitag, 18. September 2020, wurde von der Landesregierung sowie von Vertretern des Karnevals in der Düsseldorfer Staatskanzlei entschieden: Alle karnevalistischen Aktivitäten, besonders Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen kommen ohne Beachtung des Abstandsgebotes nicht in Betracht.
Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden.

,,Karneval, so wie wir ihn kennen, wird in Pandemie-Zeiten nicht möglich sein", sagte Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär. ,,Wir haben nun einen Fahrplan für die Session 2020/2021, bei dem der Gesundheitsschutz an erster Stelle steht. Gleichzeitig erlaubt dieser Fahrplan, den Kern des Karnevals, das Brauchtum und die Tradition zu pflegen. Ich freue mich, dass diese Lösung im Konsens gelungen ist. Vereine die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind oder geraten, lassen wir nicht alleine. Wir werden die bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und anpassen, um effektiv zu helfen und die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft zu erhalten."

Kleine Veranstaltungen mit Hygienekonzept
Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, Christoph Kuckelkorn: Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen zu unterlassen und stattdessen kleine, feine Veranstaltungen mit vernünftigen Hygienekonzepten durchzuführen."

Die Regelungen im Überblick
Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes können nicht stattfinden.
Dafür treten an die Stelle der bekannten Formate - insbesondere kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, wie etwa Konzerte, die den auch allgemein geltenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen.
Karnevalsumzüge, die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten feiern, werden nicht möglich sein. 

Am 11.11.2020 keine Veranstaltungen
Die Landesregierung empfiehlt, dass die Kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11. ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen. Das heißt, der typische Straßenkarneval fällt total aus.
Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützen diese Empfehlung.

Karneval 2020/2021 | Foto: Astrid Götze-Happe/Pixelio.de
v.l.: Nathanael Liminski & Christoph Kuckelkorn | Foto: land.nrw/mark.hermenau
Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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