Hilden verschickt Wahlbenachrichtigungen
Europawahl steht an

Am Sonntag, 26. Mai, bewerben sich tausende Kandidaten um einen der 705 Sitze im Europäischen Parlament.

Im Rathaus der Stadt Hilden laufen die Vorbereitungen für die Europawahl 2019 auf Hochtouren. Das Wahlamt-Team hat die ersten Wahlhelfer einberufen und das Wählerverzeichnis aufgestellt.

In den vergangenen und folgenden Tagen werden den Bürgern die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. 42.840 Menschen aus Hilden erhalten dieses Jahr die Einladung, um am 26. Mai ihre Stimme für die Kandidaten für das Europaparlament abzugeben.

Zustellung bis 5. Mai

Letzter Zustelltermin für die Benachrichtigung ist Sonntag, 5. Mai. „Wer bis dahin keine Post von der Stadt erhalten hat, kann sich bis zum 10. Mai beim Wahlamt melden“, erklärt Klaus Helmer, Leiter des Sachgebiets Wahlen.
Das Wahlamt ist außerdem ab sofort im Rathaus, Am Rathaus 1, im Raum 105, persönlich aber auch telefonisch (02103) 72-112 oder -198 oder per E-Mail wahlamt@hilden.de erreichbar. Geöffnet ist jeweils Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr (abweichend 24. Mai bis 18 Uhr) sowie an den Samstagen 4. und 18. Mai jeweils 9 bis 12 Uhr.
Am 26. Mai 2019 haben in Hilden insgesamt 32 Wahllokale jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In der Wahlbenachrichtigung steht unter anderem die Anschrift des zugeteilten Wahlraums.

Briefwahl

Alternativ kann jede wahlberechtigte Person vorab persönlich im Wahlamt oder postalisch per „Brief“ wählen. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, können Interessierte zuerst einen entsprechenden Wahlscheinantrag stellen. Das ist auf drei Wegen möglich: per Postversand (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos), über die Internetseite www.hilden.de/briefwahl oder im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 1, Raum 105. Der Antrag muss bis zum 24. Mai um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Soll eine andere Person in Vertretung die Briefwahlunterlagen abholen, braucht diese die schriftliche Vollmacht.

Unterlagen rechtzeitig einreichen

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen kann mit dem Wahlschein bis zum Wahlsonntag gewählt werden. Persönlich ist das bis einschließlich 24. Mai im Wahlamt und am 26. Mai in einem der 32 Wahllokale möglich.
Verschicken die Wähler die ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post, tragen sie selbst das Risiko, dass der Brief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht. „Ich empfehle allerdings, den Wahlschein spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. Mai 2019, abzusenden“, betont Helmer. In den letzten Tagen vor dem Wahltermin sollten Briefwählende den Brief direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen oder beim Wahlamt der Stadt Hilden abgeben.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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