Beantragung von Geldleistungen vorübergehend erleichtert
Agentur für Arbeit: Grundsicherung wird vereinfacht

Kein Geld wegen Corona? Die Agentur für Arbeit kann weiterhelfen. | Foto: Horst Tinnes auf Pixabay

Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren, teilt das Jobcenter Mettmann mit. 

Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiere aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Interessierte auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und können die erforderlichen Anträge abrufen.
In den kommenden Tagen werde außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer sind dann ebenfalls auf dieser Internetseite zu finden.

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren

Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden.  Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

 Anspruch auf Grundsicherung

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Betroffene erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu sind unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums zu finden.

Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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