Einschränkungen bei telefonischer Erreichbarkeit
Hilden verschickt Gebührenbescheide

Ab heute, Freitag, 4. Januar, verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben. Dazu zählen die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung, den Winterdienst und für die Beseitigung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr). Die Müllmarken, die die Stadt bereits Anfang 2018 versandt hat, sind auch 2019 noch gültig.
Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es Anfang des Jahres zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiter kommen kann. Grundsätzlich gelten folgende Servicezeiten: montags bis mittwochs sowie freitags von 8 bis 120 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter persönlich sowie telefonisch erreichbar.
Alternativ sind Anfragen per Mail an steueramt@hilden.de möglich. Außerhalb der Servicezeiten sind die Mitarbeiter bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt erneut darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich mitzuteilen sind; entweder per Mail, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-620. Die Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.
Die Hundesteuer ist mit einem Dauerbescheid festgesetzt, deshalb versendet die Stadt Bescheide nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel, sondern nur im Einzelfall bei Änderungen. Die aktuellen Marken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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