Problematik - Einkaufswagen rollt weg und beschädigt ein Fahrzeug

Es gibt Situationen, da möchte man nicht hineingeraten. Aber manchmal passiert es einem trotzdem.

In letzter Zeit habe ich viele Gespräche, Gedanken und Diskussionen mitbekommen, wo es zu einem neuen möglichen Gefahrenschwerpunkt in Hünxe gekommen sei. Ich frage mich, ist diese Situation wirklich so neu? Wer haftet eigentlich dafür, wenn ein Unfall passiert mit einem wegrollenden Einkaufswagen? Der Supermarkt oder die Kommune? Meine Recherche ergibt hierzu ein eindeutiges Nein.

Verantwortlich ist der Kunde, der den Einkaufswagen benutzt. Rollt dieser gegen ein anderes Fahrzeug, ist die Frage nur noch: Ist die Private Haftpflichtversicherung oder die KFZ-Haftpflichtversicherung dafür zuständig? Grob gesagt ist die KFZ-Haftpflichtversicherung dann für den Schaden zuständig, wenn man mit dem Be- oder Entladen des Autos beschäftigt ist. Ansonsten kommt die Private Haftpflichtversicherung dafür auf. Sollte die Situation nicht eindeutig sein, empfiehlt es sich, beiden Haftpflichtversicherungen den Fall zu melden.

Sollte der Unfallverursacher sich vom Schadensort entfernen, ohne abzuwarten oder der Polizei den Schaden zu melden, handelt es sich außerdem um Unfallflucht.

Deshalb mein Tipp: Wenn man unsicher ist, den Einkaufswagen risikofrei zu manövrieren, sicherheitshalber einen Einkaufskorb benutzen oder alternativ sein Auto so parken, dass der Weg zum Supermarkt risikolos ist.

Autor:

Adelheid Windszus aus Hünxe

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