Dagmar Freitag: Barrierefreier Zugang zu Gerichtsverfahren
Am 22. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen verabschiedet.
Das Gesetz verankert Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen bei der Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren. „Mit Ausnahme von Strafverfahren waren Sprach- und Übersetzungshilfe bislang nur innerhalb der Gerichtsverhandlung vorgesehen. Nun wurde der Anwendungsbereich auf das gesamte gerichtliche Verfahren erweitert. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag, die sich seit mehr als zwei Jahrzehnten für Verbesserungen im Sinne der Gehörlosen einsetzt. Übersetzungsleistungen sind von den Gerichten zu tragen – für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt zudem mehr Transparenz in der Justiz durch. „Urteile der obersten Bundesbehörden haben oft weitreichende Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und sind somit von besonderem öffentlichen Interesse. Mit dem Gesetz können Urteilsverkündungen der Bundesgerichte live aufgezeichnet und übertragen werden – dies schafft Transparenz und Bürgernähe“, so Freitag.
Autor:Dagmar Freitag aus Iserlohn |
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