Jobcenter Märkischer Kreis unterstellt Betrug
Game over - Verfahren nach fast vier Jahren eingestellt

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Game over.
Am 06.05.2021 kam es endlich zur Verhandlung gegen einen Vermieter und eine Mieterin vor dem Amtsgericht Menden. Das Verfahren 5 Gs-213 Js 220/16-1154/17 wurde nach fast vier Jahren Ermittlungsarbeit gem. § 153 StPO eingestellt.

In einem Durchsuchungsbefehl vom 07.06.2017 hatte Richter Kurz vom Amtsgericht Arnsberg die Durchsuchung „der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume
einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse,
Kraftfahrzeuge und Garagen angeordnet“ und mit dem "Verdacht des Betruges" begründet. Als treibende Kraft hinter der Anzeige wird das Jobcenter Märkischen Kreises genannt. Weiter heißt es: „Nach den bisherigen Ermittlungen ist aufgrund von Tatsachen anzunehmen, dass die Durchsuchung zur Auffindung der o. g. Beweismittel führen wird, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind.“
(Wer hatte ermittelt – Jobcenter oder Staatsanwaltschaft?)

Im Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll vom 22.08.2017 wurden als Beweismittel ein blauer Ordner/Kontoauszüge vermerkt.

Beobachtungen aus dem Gerichtssaal

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Dies gilt aber wohl nicht mehr für Sozialleistungsbezieher. Das Grundgesetz garantiert den Bürger Schutz der Privatsphäre. Aber auch dies gilt anscheinend hier nicht mehr.

Falsche Tatsachenbehauptungen

Die vom Jobcenter erhobenen Anschuldigungen hielten der gerichtlichen Überprüfung schlussendlich nicht stand. Allerdings hatte das Jobcenter mit dieser Geschichte eine Vielzahl von Sozialklagen und eine jahrelange Existenzbedrohung ausgelöst.
klage107

Fortsetzung   folgt.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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