100%-Sanktionen
Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht

Es müssen ja auch nicht immer die Nazi-Vergleiche sein, wenn man das Phänomen des krankhaften Gehorsams gegen Obrigkeiten thematisieren will. Kadavergehorsam gegenüber offensichtlich verfassungswidrigen und Menschen verachtenden Gesetzen hat es schließlich in der Menschheitsgeschichte immer wieder gegeben.

Allen Gräueltaten der Menschheitsgeschichte ist wohl gemein, dass Obrigkeiten nach unkritischen Anhängern suchten für die Durchsetzung ihrer Vorstellungen.

Dabei ist die Grenze zu dem „das geht gar nicht“ oft verschwommen.

Wie soll man über eine Gesetzgebung denken, die unter offener Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes eine Kürzung des ohnehin schon gefaketen Existenzminimums um 100% verabschiedet?

Wie soll man über die Verantwortlichen denken, die von Ihren Mitarbeitern eine Umsetzung eines Strafmaßes gegen das Gewissen und gegen den gesunden Menschenverstand einfordern?

Wie soll man über Mitarbeiter denken, die sich gedankenlos dem Willen der Vorgesetzten unterwerfen und in blindem Gehorsam jedes Mindestmaß an Menschlichkeit ignorieren?

Wie soll man über . . .

Fragen, die mich schon länger beschäftigen, haben mich jetzt zur sog. Radbruchschen Formel geführt.

Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht

Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler. Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört, und damit zwischen Natur und Ideal steht.“

Auszug aus Gustav Radbruch - Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

„Fünf Minuten Rechtsphilosophie Erste Minute Befehl ist Befehl, heißt es für den Soldaten. Gesetz ist Gesetz, sagt der Jurist. Während aber für den Soldaten Pflicht und Recht zum Gehorsam aufhören, wenn er weiß, daß der Befehl ein Verbrechen oder ein Vergehen bezweckt, kennt der Jurist, seit vor etwa hundert Jahren die letzten Naturrechtler unter den Juristen ausgestorben sind, keine solche Ausnahmen von der Geltung des Gesetzes und vom Gehorsam der Untertanen des Gesetzes. Das Gesetz gilt, weil es Gesetz ist, und es ist ein Gesetz, wenn es in der Regel der Fälle die Macht hat, sich durchzusetzen. Diese Auffassung vom Gesetz und seiner Geltung (wir nennen sie die positivistische Lehre) hat die Juristen wie das Volk wehrlos gemacht gegen noch so willkürliche, noch so grausame, noch so verbrecherische Gesetze. Sie setzt letzten Endes das Recht der Macht gleich, nur wo die Macht ist, ist das Recht.“
Fünf Minuten Rechtsphilosophie

„Daß das Recht sicher sei, daß es nicht heute und hier so, morgen und dort anders ausgelegt und angewandt werde, ist zugleich eine Forderung der Gerechtigkeit. Wo ein Widerstreit zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, zwischen einem inhaltlich anfechtbaren, aber positiven Gesetz und zwischen einem gerechten, aber nicht in Gesetzesform gegossenen Recht entsteht, liegt in Wahrheit ein Konflikt der Gerechtigkeit mit sich selbst, ein Konflikt zwischen scheinbarer und wirklicher Gerechtigkeit vor. Diesen Konflikt bringt großartig das Evangelium zum Ausdruck, indem es einerseits befiehlt: »Seid untertan der Obrigkeit, die Gewalt über euch hat«, und doch andererseits gebietet, »Gott mehr zu gehorchen als den Menschen«.

Aufstand des Gewissens

Der Aufstand des Gewissens ist in der Sanktionspolitik der Bundesregierungen bisher ausgeblieben. Da war auch ein Gelöbnis auf die Bibel vergebens.

S 19 AS 5103/12
S 19 AS 514/13
klage057

weitere Dokumentationen zu 100%-Sanktionen

12.10.2012 deutschlandfunkkultur.de
Wenn Gesetz und Gerechtigkeit kollidieren

Professor Dr. Horst Dreier, Würzburg
Gustav Radbruch und die Mauerschützen

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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