Gefälligkeitsgutachten von Analyse & Konzepte?
„Jobcenter betrügen ihre Kunden bei den Wohnkosten . . .“

„Trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts B 14 AS 41/18 R vom 30.01.2019 immerhin Deutschlands höchstes Sozialgericht – zahlte es an Hartz IV Beziehende nicht die Wohnkosten, die angemessen wären.“
hartziv.org

Als erstes Sozialgericht verhängte das Sozialgericht Nordhausen beispielhaft Missbrauchsgebühren in Höhe von insgesamt 2.400 Euro gegen das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis aus dem thüringischen Mühlhausen in insgesamt acht Fällen, in denen fünf Bedarfsgemeinschaften geklagt hatten.

Als Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden zunächst die Aktenzeichen benannt.
S 12 AS 247/19
S 12 AS 552/19
S 12 AS 770/19
S 12 AS 1220/19
S 12 AS 1434/18
S 12 AS 1477/18
S 12 AS 1736/18
S 12 AS 2122/18

Die Veröffentlichung der Volltexteinscheidungen steht noch aus.
fragdenstaat

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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