Mitwirkungspflicht und Jobcenter
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen im Jobcenter Märkischer Kreis

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. Seit Jahren werden die Rechte der Leistungsberechtigten schleichend abgebaut. Faire und unabhängige Widerspruchsverfahren gibt es nicht, weil die Widerspruchstellen-Mitarbeiter allesamt abhängig beschäftigt  auf den Gehaltslisten der Jobcenter stehen und den Weisungen der Jobcenter-Geschäftsführer geradezu hörig sind.

Zudem hat die Bundesregierung die Jobcenter von der kostenmäßigen Verfahrensbeteiligung befreit, mit dem Resultat, dass Jobcenter auf „Deubel komm raus“ auch die aussichtslosesten Prozesse provozieren können.

Ein weiterer „Vorteil“ für die Jobcenter ist die Angst der Leistungsberechtigten. Aber ein Blick in die Klagestatistiken bestätigt durchaus gute Erfolgschancen für die Kläger. Die Erfolgsbilanz ist zugleich ein Beleg für die Schlechtleitung der Jobcenter in deren Bescheid-Erteilung. Denn nur verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren verursachen Folgekosten.

Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2017 wollte die Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2014-2017 des Jobcenter Märkischer Kreis in Erfahrung bringen.

Informationsfreiheit

Das IFG schreibt vor „Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen.“ § 5 (5)

Und während das Jobcenter Märkischer Kreis Terminversäumnisse knallhart sanktioniert und verspätete Meldungen mit Bußgeldern und Sozialbetrugs-Klagen ahnden lässt, scheren sich die Verantwortlichen einen Dreck um gesetzliche Vorgaben z.B. nach dem IFG.

Am 08.12.2017 lief die Frist aus. Sämtliche Erinnerungen vom 16.01.18; 07.02.2018; 04.03.2018 wurden um 89 Tage überschritten. Am 06.03.2018 wurde zumindest der Eingang der Anfrage bestätigt. Eine Antwort erfolgte nicht. Am 16.09.2018 und 13.12.2018 wurde erneut erinnert. Die Frist wurde mittlerweile um 371 Tage überschritten.

Eine Untätigkeitsklage leitete am 04.03.2018 ein Umdenken ein. Aber erst am 29.05.2019 mit einer Zeitüberschreitung von 543 Tagen kam eine Antwort.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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