Neue Expertise zu Hartz IV: Paritätischer fordert 485 Euro Regelsatz

Mit einer Pressemeldung vom 29.12.2014 zum 10jährigen Jubiläum von Hartz IV stellt der Paritätische Wohlfahrtsverband eine eigene unabhängige Untersuchung vor.

"Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei „mutwillig kleingerechnet“ und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern."

Anders als die manipulierten Statistiken der Bundesregierung hat der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband mithilfe eigener weiterführender Recherchen die Bedarfsermittlung fortgeschrieben.

Die Wählertäuschung der Regierungsparteien wird gleichsam nebenbei demaskiert. So zeigt sich, dass jede "Regelsatzerhöhung" in Wirklichkeit stufenweise Kaufkraftverlust bedeutet hat.

E x p e r t i s e
zur Fortschreibung der Regelsätze
zum 1. Januar 2015
Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen
von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen)
2008 bis 2015

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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