Fehlende Mitwirkung führt zu einer Vielzahl von Untätigkeitsklagen
Schlampige Sachbearbeitung beim Jobcenter Märkischer Kreis

Für die Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen und Klagen gibt es im Sozialgerichtsgesetz (SGG) zeitliche Vorgaben für die Jobcenter um die Sicherstellung eines Existenzminimums zu gewährleisten.

Im § 88 ist ausgeführt:
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Für Menschen am Existenzminimum bedeutet dies in der Alltagswirklichkeit nicht selten, dass sie nicht in der Lage sind ihre Mieten und laufenden Kosten pünktlich zu entrichten. Die Folge sind gesundheitsgefährdender Stress, finanzielle Folgekosten bis hin zu Inkassoforderungen und sogar Stromsperren und Obdachlosigkeit, weil Daueraufträge wegen fehlender Kontodeckung nicht ausgeführt werden können.

Wenn der Hartz IV-Antrag zur Schikane wird

Nur ein Beispiel behördlicher Existenz bedrohender Antragsbearbeitung wurde jetzt bei gegen-hartz.de veröffentlicht. Wenn die Grundversorgung aufgrund fadenscheiniger Forderungen nicht sichergestellt ist, muss man die Frage zulassen, ob hier nicht vielleicht schon der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt ist. Hier sollten sich Ärzte und Psychiater zusammenfinden und die Auswirkungen der Hartz IV-Politik anprangern.

Mehr als 100 Untätigkeitsklagen im Jobcenter Märkischer Kreis anhängig

Nach Aussauge von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker wurden bereits in den ersten Monaten des Jahres 2019 mehr als 100 Untätigkeitsklagen gegen das Jobcenter Märkischer Kreis eingereicht, weil die Antragsbearbeitung im Jobcenter die rechtlichen Vorgaben ignoriert. 
Dabei geht es neben der ALG II-Grundleistungsgewährung auch um die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Unterkunft und Heizung, div. Mehr- und Sonderbedarfe, aber auch Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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