Analyse & Konzepte
Vermieterbefragung im Kreis Olpe

"Kreis Olpe. Wie hoch sind die ortsüblichen Wohnungsmieten im Kreis Olpe? Welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen? Diese Fragen sollen nun unter anderem mittels eines qualifizierten Mietspiegels beantwortet werden. In diesem Zusammenhang bittet der Kreis Olpe ausgewählte Vermieter im Rahmen einer stichprobenhaften Befragung um ihre Unterstützung.
Qualifizierte Mietspiegel liefern ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der aktuellen Mietpreise in den Städten und Gemeinden und damit eine repräsentative, rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung."

Vermieterbefragung im Kreis Olpe

Bereits vor Jahren wurde eine Anfrage zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II im Kreis Olpe gestellt. Laut Auskunft des Jobcenters hat es im Jahr 2016 kein schlüssiges Konzept gegeben,  allerdings waren wohl auch keine Klagen zu den Kosten der Unterkunft beim Sozialgericht Dortmund anhängig.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklung der Kosten der Unterkunft im Kreis Olpe auswirken wird. Viele Jobcenter in Deutschland zwingen ihre Leistungsberechtigten zur anteiligen Übernahme von Mieten aus dem Existenzminimum.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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