Eingliederungsvereinbarung - Politik fordert mehr Respekt und Aufklärung

Niemand muss eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die nicht gemeinsam erarbeitet wurde.

Es ist hinreichend bekannt, dass Kriminelle Unwissende regelmäßig mit Knebelverträgen, Falschberatung und Einschüchterung in finanzielle Nöte stürzen. Aber Rechtsunsicherheit und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Dass aber etliche Jobcentermitarbeiter als Vertreter einer „Sozialbehörde“ beinahe die gleichen Praktiken anwenden, halten Außenstehende wohl eher für unwahrscheinlich. Sie irren.

„Wenn Sie nicht unterschreiben, bekommen Sie kein Geld.“ „Wenn Sie nicht tun, was ich von Ihnen fordere, muss ich Sie sanktionieren.“ „Sie haben das doch unterschrieben.“
Ich weiß nicht, wie oft ich das schon gehört habe. Und es ist jedes Mal falsch und manchmal berührt es vielleicht sogar bereits der Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB).

Vertrauen Sie vorsichtig. Unterschreiben Sie nie sofort.

In einem eigens eingebrachten Antrag hatten GRÜNE und SPD in der Bezirksversammlung Altona Kritik gegen das Jobcenter Altona glaubhaft vorgetragen. Sie forderten mehr Respekt und vor allem Aufklärung darüber, dass Eingliederungsvereinbarungen von ALG-II-Empfangenden nicht unterschrieben werden müssen.

http://www.altona.info/2013/10/04/algii-harz-iv-altonaer-fraktionen-aufkl-eingliederungsvereinbarungen/

Auch im Bereich des Jobcenters Märkischer Kreis werden regelmäßig rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen bekannt. Typischerweise werden dabei Verträge vorgelegt, in denen sich das Jobcenter zu nichts verpflichtet, was nicht von Gesetzeswegen ohnehin geleistet werden muss. Aber ich brauche keinen Vertrag, der mit erlaubt bei grün eine Ampel zu überqueren!

Der überaus lobenswerte Grundgedanke der Eingliederungsvereinbarung war eine strategische Ausrichtung einer Integrationsförderung in den ersten Arbeitsmarkt. Gemeinsam und ausdrücklich auf Augenhöhe sollte erarbeitet werden, was der Arbeitsaufnahme förderlich ist. Niemand dachte damals an die „Krabbelgruppen für Erwachsene“, die unverhältnismäßig teuren Beschäftigungstherapien ohne jede Zielführung und die sanktionsbewehrten Alltagsaufbewahrungshorte mit Bällchen und Tünche.

Mehr erfahren Sie bei:

aufRECHT e.V.
Am Bilstein 10-12
58636 Iserlohn
aufrechtev () gmx.de
Di & Do 16:00-18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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