280.000 Euro im Jobcenter abgezweigt - Mitarbeiterin gesteht

„14 Mal veranlasste Tatjana E. laut Anklage als Fachassistentin des Jobcenters hohe Geldbeträge an sich selbst. Der geringste Betrag soll bei 4500 Euro, der höchste bei 34831,98 Euro gelegen haben. Sie sei selbst erstaunt gewesen, wie einfach das gewesen sei, sagt sie nun. Sie habe sich den Leistungsbewilligungsantrag ihrer Eltern aufgerufen, was normalerweise nicht möglich sei, habe die Zuschüsse für Nebenkosten und Grundmiete geändert und für die Nachzahlungen ihre Kontonummer eingetragen. Dann habe sie stets mit einem Klick die Auszahlung des Geldes angeordnet. Niemand habe diese Zahlungsanweisungen noch einmal geprüft. Das Vier-Augen-Prinzip habe es nicht gegeben. Und keinerlei Begrenzung bei der Höhe des Betrages.“
berliner-zeitung.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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