Verbotener Griff in die Mülltonne

In Eschwege stehen drei Studenten vor Gericht, die Lebensmittel aus einer Abfalltonne eines Tegut-Supermakts entwendet haben. Für das "Containern" mussten sie über einen Zaun klettern - weshalb die Anklage von Einbruchdiebstahl spricht.

So richtig wohl schien auch der Polizistin bei der Sache nicht zu sein.
„Mülldiebstahl“ hatte sie notiert, als der Tegut-Supermarkt im nordhessischen
Witzenhausen vor gut einem halben Jahr Strafantrag gegen drei junge Menschen stellte. „Wenn“, ergänzte die Beamtin am Dienstag im Eschweger Amtsgericht, „man Müll denn stehlen kann.“

fr-online.de

Wer ist hier Kläger - wer der Richter?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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