3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung

3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung

ARD, ZDF und Deutschlandradio

„Viele Hartz IV Leistungsberechtigte zahlen seit Jahren den Rundfunkbeitrag, obwohl sie es eigentlich nicht müssten. Und wenn sie nun einen Antrag auf Befreiung stellten, mussten sie nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) Einbußen in Kauf nehmen, weil die Gültigkeit erst mit Beginn des Bescheides beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheides gestellt wurde.“
gegen-hartz.de

Seit Jahren wird jeder Widerstand gegen diese Zwangsabgabe politisch ausgesessen und gerichtlich hofiert. Dabei hat der sogenannte „Beitragsservice“ weder etwas mit Service zu tun, noch besteht überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne einer übereinstimmenden Willenserklärung gemäß § 130 BGB.

Die Zwangseintreibung von Forderungen bei den Ärmsten der Gesellschaft aufgrund formaler Fehler wird von Vielen als moralische Verkommenheit bewertet.
Wer aufgrund von Armut befreit ist, darf nicht für Unwissenheit bestraft werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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