Leistungen nutzen
Ulrike Schatto vom Jobcenter appelliert an Eltern

Ulrike Schatto, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Kreis Unna. Foto: Mintel
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Mehr als 6.400 Familien leben im Kreis Unna, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II beziehen. Ulrike Schatto, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Kreis Unna weiß: „Das Geld ist knapp und jeden Monat muss gut überlegt werden, wofür es ausgegeben werden kann.“

Kreis Unna. Die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder der Beitritt in einem Verein komme häufig aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Für Kinder und Jugendliche soll das aber nicht gelten. „Wer Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, kann seinen Kindern das Mitmachen an vielen Aktivitäten ermöglichen: Ausflüge und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangebote, Schülernachhilfe oder das Mittagessen in der Schule“, so Schatto.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es bereits seit acht Jahren. Dennoch wissen viele Familien, die mit wenig Einkommen zurechtkommen müssen, nicht, dass es diese Förderung gibt. „Häufig sind es nicht vorhersehbare Lebensumstände, die Eltern mit Kindern ganz plötzlich zu einer hilfebedürftigen Familie machen“, weiß Ulrike Schatto. „Durch plötzliche Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners, eine Scheidung oder die Pflege eines Familienangehörigen ändert sich das Einkommen, aber damit auch der Anspruch auf Hilfe.“ Deshalb ist es der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ein besonderes Anliegen, Eltern möglichst umfangreich aufzuklären, denn kein Kind soll aus finanziellen Gründen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden – dafür steht das Bildungs- und Teilhabepaket.
Wer Anspruch auf folgende Leistungen hat, hat auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Die Leistungen können für Kunden des Jobcenters Kreis Unna oder der Kreisverwaltung Unna beantragt werden. Weitere Infos unter www.jobcenter-kreis-unna.de > Arbeitsuchende > Geldleistungen > Bildung und Teilhabe. Die Anträge können in allen Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Unna, beim Kreis Unna, den örtlichen Wohngeldstellen, Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern gestellt werden.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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