Untauglicher Helm und "frisierter" Roller

Beamte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann kontrollierten am Mittwochnachmittag einen 33-jährigen Langenfelder, der auf einem Motorroller die Kölner Straße befuhr. Grund der Kontrolle war der erkennbar ungeeignete Helm, den der Zweiradfahrer auf dem Kopf trug.

Hierbei handelte es sich um einen dünnen Plastik-Halbschalenhelm - ein sogenanntes "Braincap" - ohne Typprüfung.Diese "Mützen, die nichts nützen" erfüllen nach unabhängigen Gutachten noch nicht einmal die Schutzklasse eines einfachen Fahrradhelmes.
Dieser Verstoß allein hätte zu einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro geführt und einem Verbot der Weiterfahrt geführt. Bei einer technischen Überprüfung des Motorrollers auf einem polizeilichen Rollenprüfstand wurde jedoch zusätzlich festgestellt, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von über 70 km/h erreichte. Zulässig für dieses Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen ist aber laut Betriebserlaubnis nur eine Höchstgeschwindigkeit von45 km/h.
Neben dem Erlöschen der Betriebserlaubnis des Motorrollers bedeutete die festgestellte Höchstgeschwindigkeit auch, dass zum Führen dieses Motorrads ein Führerschein erforderlich ist, den der 33-jährige Langenfelder aber nicht vorweisen konnte. Die Verkehrsexperten des Verkehrsdienstes legten eine Anzeige gegen den Roller-Fahrer vor und untersagten die Weiterfahrt komplett. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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