Schusswaffengebrauch im Rahmen eines Einsatzes

Am (24. November) kam es in Geseke im Rahmen eines Polizeieinsatzes zu einem Schusswaffengebrauch zum Nachteil eines 30-jährigen Mannes. Der Mann wurde dabei verletzt.

Die Polizeibeamten sollten vor Ort Amtshilfe für die zuständige Ordnungsbehörde bei der Durchsetzung eines gerichtlichen Unterbringungsbeschlusses in einer psychiatrischen Klinik leisten. Während der Ansprache der Beamten bedrohte der 30-Jährige die Polizisten mit einem Messer. Einer der eingesetzten Beamten gab daraufhin vier Schüsse ab.

Der Einsatz wurde durch eine eingeschaltete Bodycam eines anderen eingesetzten Beamten gefilmt. Die Auswertung des Videomaterials ist wesentlicher Bestandteil der Ermittlungen und dauert derzeit an.

Der 30-Jährige wurde durch die Schüsse am Oberarm sowie am Gesäß getroffen und sofort vor Ort durch einen Notarzt behandelt. Es bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr. Durch die Schüsse erlitten mehrere Polizisten ein Knalltrauma und wurden ebenfalls behandelt.

Im Hinblick auf die Schussabgabe des Beamten ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. In diesem Verfahren wird das Vorliegen einer Notwehr-bzw. Nothilfehandlung geprüft werden.

Aus Neutralitätsgründen ermittelt die Polizei Dortmund. Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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