95 Naturdenkmale im Kreis Recklinghausen geschützt

Naturdenkmal in der Recklinghäuser Innenstadt
Foto: Kreis Recklinghausen
  • Naturdenkmal in der Recklinghäuser Innenstadt
    Foto: Kreis Recklinghausen
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Eine stattliche Eiche mitten in der Recklinghäuser Innenstadt. Mehr als 120 Jahre steht sie dort bereits, hat erlebt, wie Generationen von Recklinghäusern unter ihr Schatten suchten. Nicht weit von ihr die Altstadtschmiede, in deren Richtung sie ihre imposanten Äste streckt.

Wem dieser Baum und auch andere besondere Schöpfungen der Natur schon einmal aufgefallen sind, kann sie dank guter Pflege und des besonderen Status hoffentlich noch viele Jahre beobachten. Dafür sorgt auch die Untere Naturschutzbehörde, die sie als Naturdenkmale unter besonderen Schutz stellt.

Ab sofort gilt eine neue Naturdenkmal-Verordnung im Kreis Recklinghausen.

Diese betrifft den Innenbereich, also die stark bebauten Bereiche der zehn kreisangehörigen Städte, wo zum Beispiel kompakte Siedlungen bestehen und Bebauungspläne gelten. Insgesamt 95 Naturdenkmale wurden nun für die nächsten 20 Jahre geschützt.

Naturdenkmale macht aus, dass sie von der Natur hervorgebracht wurden und sich in ihrer Besonderheit, Einzigartigkeit und Schönheit oder in ihrem historischen Wert von anderen Schöpfungen der Natur abheben. Als Naturdenkmal geschützt werden z. B. Bäume oder Baumgruppen, die auffällig groß, besonders alt oder auffällig natürlich gewachsen sind. Einige Bäume sind unmittelbar mit besonderen Orten verbunden, zum Beispiel zentralen Plätzen, Kirchen oder historischen Gebäuden, und bilden in dieser Kombination ein erhaltenswertes kulturhistorisches und oft auch wirtschaftlich bedeutendes Ensemble.

„All diese Bäume werden in ihrer Besonderheit und Einzigartigkeit aber auch Schönheit wahrgenommen. Sie prägen ihre Umgebung und sind oftmals Anlaufpunkt für viele Generationen“, weiß Andreas Kückmann von der Unteren Naturschutzbehörde.

Aber auch Findlinge können ein Naturdenkmal werden, wenn sie in ihrer Lage und ihrem Aussehen Zeugnis geben von der Geschichte. Viele Findlinge wurden beispielsweise während der Eiszeiten von Gletschern aus dem Norden Europas bis in den Kreis Recklinghausen transportiert und bekamen so über Jahrtausende ihre einzigartige Form. Außerdem können bedeutsame Flächen bis fünf Hektar geschützt werden – und sind es ab sofort auch. Genauer gesagt die Narzissenwiese am Schlosspark in Herten und eine Obstwiese in Waltrop.

Zusätzlich zu den beiden Flächen finden sich 71 Einzelbäume, 13 Baumgruppen und neun Findlinge in der neuen Verordnung. Über die Hälfte der Naturdenkmale ist im Vergleich zur letzten Verordnung hinzugekommen. „Leider haben wir im Laufe der Jahre einige Bäume durch Krankheiten und altersbedingte Schäden verloren, sodass wir uns sehr freuen, mit der aktuellen Verordnung wieder neue Zeugnisse unserer schönen Natur unter besonderen Schutz stellen zu können“, sagt Kückmann.

Die Eiche in der Recklinghäuser Innenstadt ist übrigens einer der alten Bäume, die bereits durch die letzte Verordnung geschützt waren. Sie ist auch ein gutes Beispiel für die Bemühungen des Kreises, Naturdenkmale zu erhalten. „Erst im letzten Jahr wurde bei den regelmäßigen Kontrollen unserer Naturdenkmale ein Schaden an der Eiche festgestellt, die in der Innenstadt einen eher schwierigen Standort hat. Durch gezielte Pflegemaßnahmen und einen Rückschnitt konnte dieser Schaden behoben werden, sodass die Eiche der Recklinghäuser Altstadt hoffentlich noch viele, viele Jahre erhalten bleiben wird.“

Der Schutzstatus eines Naturdenkmals

Unter Schutz gestellt werden das Naturdenkmal sowie die unmittelbare Umgebung. Alle Handlungen, die zur Schädigung des Naturdenkmals führen können, sind dann verboten. Das bedeutet auch, dass der Eigentümer nicht mehr frei über die Gestaltung der Fläche verfügen kann. Im Gegenzug muss er sich aber auch nicht mehr um die Pflege des Baumes kümmern. Naturdenkmale werden durch den Kreis Recklinghausen regelmäßig kontrolliert, notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Der neuen Verordnung war ein langer Prozess vorausgegangen. So konnten Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einreichen, Behörden und öffentliche Stellen wurden beteiligt, Grundstückseigentümer, auf deren Gelände sich die potentiellen Naturdenkmale befinden, wurden informiert und angehört und zuletzt die Pläne offengelegt. Natürlich mussten alle vorgeschlagenen potentiellen Naturdenkmale zudem durch die Untere Naturschutzbehörde geprüft und entsprechend einer Matrix bewertet werden. Am 19. März hat der Kreistag nach über fast eineinhalb Jahren die finale Verordnung beschlossen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.