SARIA: Lärmschutzwall der K.F.U. GmbH in Marl Frentrop

3Bilder

Diese Informationen über die Bauarbeiten an dem Wall des Gewerbegrundstücks an der Rennbachstr. 101 (Fa. K.F.U. GmbH) durch die Bauverwaltung der Stadt Marl gibt es im nächsten Stadtplannungsausschuss. Es geht um die Frage, warum SARIA den Erdwall im Januar deutlich zurückgebaut hat, der bislang Anwohner vor Licht- und Lärmbeslästigung mehr geschützt hat.

Zum Sachverhalt erklärt die Bauverwaltung der Stadt Marl:
Das Gewerbegrundstück an der Rennbachstr. 101 liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.210 mit der Ausweisung als Entsorgungsanlage (§ 9 Abs. 1 Nr.: 12und 14 des Baugesetzbuches).
Auf der nord-östlichen Nachbargrundstücksgrenze wurde die im Bebauungsplan festgesetzte Pflanzfläche als Wall errichtet.
Aufgrund einer Nachbarbeschwerde über den Schattenwurf des errichteten Walles und der auf ihm eingepflanzten Bäume/Sträucher, wurde die Fa. K.F.U. GmbH aufgefordert eine Bestätigung eines öffentl. Best. Vermessungs-ingenieurs über die Einhaltung der zugelassenen Aufschüttungshöhe von 2,00 m vorzulegen.
Ab einer Aufschüttungshöhe von mehr als 2 m über der Geländeoberfläche sind gegenüber Grundstücksgrenzen Abstandflächen von mind. 3 m erforderlich.
Die Abstandflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen.
Die Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke werden nicht baurechtlich, sondern privatrechtlich, im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) vom 15. April 1969, geregelt.
Der Beschwerdeführer wurde mit gesondertem Schreiben über den Sachverhalt informiert. Da die zulässige Aufschüttungshöhe von 2 m in einigen Bereichen überschritten war und eine Übernahme der Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück in Form einer Baulast anscheinend nicht möglich war, wurde nach Informationen der Fa. K.F.U GmbH der Wall entsprechend angepasst.
Ein Wall für den Lärmschutz wurde im Bebauungsplan als nicht notwendig beurteilt und von daher nicht vorgesehen.
Der Nachweis eines öffentl. best. Vermessungsingenieurs wurde dem Bauordnungsamt am 14.02.2014 vorgelegt.
Aus baurechtlicher Sicht besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
WIR für Marl meint.!
Warum hat die Verwaltung die Fragen der Einwohner in der letzten Sitzung des Stadtplannungsausschuss nicht bereits beantwortet?
Warum wurde der Wall von SARIA nicht weiter auf ihren Gelände, mit 3m Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet?
Durch die den niedrigen Wall gibt es mehr Lärm für die Nachbarn.
Auch die Container sind jetzt sichbarer.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.