Volksbegehren „G9 jetzt!“ in Marl

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Die Stadt Marl hat ein Bekanntmachungsblatt zum Volksbegehren „G9 jetzt!“ veröffentlicht. Darin informiert die Verwaltung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis.

Auslage bis Ende Januar

Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ wird bis 27. Januar 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zentralgebäude, Zimmer 46) für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Im Januar 2017 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Volksbegehren gegen Turbo-Abitur und Langtag. Damit kommt dieses demokratische Instrument nach langer Zeit wieder zum Einsatz.

Das Anliegen

Die Elterninitiative für Kinderrechte fordert, dass Eltern und Kindern die Wahlfreiheit gegeben wird, an einem Gymnasium in ihrer Nähe das Abitur nach Klasse 13 ohne Pflicht zum Nach­mittagsunterricht zu erreichen.
Seit dem Jahr 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schulzeit an Gymnasien (zum zweiten Mal nach 1936) auf 8 Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12.
Da die Zahl der sogenannten Jahreswochenstunden am Gymnasium deutschlandweit festgelegt ist (265), haben Schüler am G8-Gymnasium durchschnittlich 33,1 Stunden Unterricht in der Woche. Bis zum Jahr 2013 waren es beim Abitur nach 13 Jahren 29,4 Schulstunden. Damit hatten die Kinder in den Klassen 5 bis 10 im Allgemeinen sechs Stunden Unterricht am Tag, so dass sie gegen 13:20 Uhr die Schule verlassen konnten. Mit dem Turbo-Abi wurde außerdem die 7. Unterrichtsstunde verboten und durch eine 60-minütige Pause ersetzt, so dass der Unterricht an den meisten Gymnasien in der Klasse 6 an einem Tag und ab Klasse 7 an zwei Tagen in der Woche erst um 15:50 Uhr endet.
Bereits im Jahr 2012 zeigte eine repräsentative EMNID-Umfrage, dass 79 Prozent der Eltern eine Rückkehr des Gymnasiums zu G9 und eine Verringerung der Wochenstundenzahl wünschen.

Die Formalia:

Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind Unterschriften von 1.060.963 wahlberechtigten Bürgern nötig. Es gelten die Regeln der Landtagswahl: Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme für das Volksbegehren abzugeben:
1. Die Amtseintragung
In jeder Kommune wird mindestens ein Büro eingerichtet, wo sich wahlberechtigte Bürger nach Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenliste eintragen können. Dies wird in der Zeit vom 2. Februar bis zum 7. Juni 2017 möglich sein. Diese Büros werden auch an folgenden Sonntagen geöffnet sein: 19.02., 26.03., 30.04. und 28.05. Es werden keine Wahlbenachrichtigungen versendet.
2. Die freie Unterschriftensammlung
Jeder kann sich auf der Internetseite www.g9-jetzt-nrw.de mit Namen und Anschrift registrieren und dann Unterschriftenlisten herunterladen. Die gesammelten Unterschriften sendet er dann an "Mehr Zeit für Kindheit und Jugend e. V." in Gummersbach. Die Zeit für die freie Unterschriftensammlung dauert ein Jahr und läuft vom 05.01.2017 bis zum 04.01.2018.

Zur Geschichte:

Im Jahr 2012 startete die Dortmunder Schülerin Merle Ruge eine Online-Petition gegen das Turbo-Abitur in NRW. Am 19. März 2013 wurde diese Petition mit 10.225 Unterzeichnern dem Petitionsausschuss vorgelegt.
Die politisch Verantwortlichen belächelten die Schülerin.
Im April 2014 startete die Elterninitiative g9-jetzt-nrw.de eine Volksinitiative gemäß Landesverfassung. Am 20. April 2015 brachten 30 Aktive aus allen Teilen des Landes 71 Aktenordner mit 112.355 Unterschriften in den Landtag. Für 99.071 konnte die Bestätigung des Wahlrechts der Heimatkommune vorgelegt werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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