Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Marl zur Korruptionsbekämpfung liegt aus

Foto: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
2Bilder
  • Foto: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Die neue Ausgabe des Amtlichen Bekanntmachungsblattes der Stadt Marl liegt ab sofort kostenlos aus. Darin enthalten ist die Ehrenordnung der Stadt Marl.

Die Ehrenordnung zur Vermeidung von Korruption kann in der Zeit vom 20. Juli bis 21. August dieses Jahres zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Kommunalbüro (Rathaus, Zentralgebäude, Zimmer 8) eingesehen werden.

Ehrenordnung der Stadt Marl

Die gemäß „Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates
und der Ausschüsse der Stadt Marl“ in Verbindung mit
§ 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW und § 16
Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung
und zur Errichtung und Führung eines zentralen
Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen
(KorruptionsbG) abzugebende schriftliche Auskunft der
Rats- und Ausschussmitglieder ist in der Zeit vom
20. Juli 2015 bis zum 21. August 2015 zu den üblichen
Dienstzeiten im Kommunalbüro (Rathaus,
Zentralgebäude, Zimmer 8) einzusehen.

Korruption bekämpfen

Korruption in der öffentlichen Verwaltung untergräbt nicht nur das Vertrauen des Bürgers in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden und ihrer Beschäftigten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit. Zur intensiven und nachhaltigen Bekämpfung der Korruption sind wirkungsvolle Aktivitäten entwickelt worden.

Sondereinheit gegen Korruption

Beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist mit dem Dezernat 15 eine Sondereinheit gegen Korruption eingerichtet. Dort werden Erkenntnisse aus Verfahren, die von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und anderen Stellen geführt werden, in einer Hand zusammengeführt. Hinweise auf Straftaten mit korruptivem Hintergrund können unter der Rufnummer 0800 5677878 - auf der Buchstabentastatur "korrupt" - an die dort eingerichtete Korruptionshotline übermittelt werden. Darüber hinaus bietet das Ministerium für Inneres und Kommunales die Hotline 0211/871-2440 für sonstige Hinweise, insbesondere aus seinem Geschäftsbereich, an.

Mit der Hotline beim Landeskriminalamt steht der Öffentlichkeit ein zentrales polizeiliches Kontaktangebot zur Verfügung, mit dem sichergestellt ist, dass potentielle Hinweisgeber und Zeugen möglicher strafbarer Handlungen sofort und unmittelbar auf sach- und fachkundige Mitarbeiter treffen, die die strafrechtliche Bedeutung der erhaltenen Informationen zutreffend einschätzen und verwerten können.

Foto: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.