Petitionsausschuss NRW lädt zur Sprechstunde in Bottrop ein

Der Petitionsausschuss lädt zur Sprechstunde am 14. März nach Bottrop ein. | Foto: Landtag NRW
  • Der Petitionsausschuss lädt zur Sprechstunde am 14. März nach Bottrop ein.
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Der Petitionsausschuss des NRW-Landtages hält seine Sprechstunden für die Bürger immer wieder an einem anderen Ort. Nun ist mit Bottrop erstmals eine Ruhrgebietsgroßstadt Ort einer solchen Sprechstunde, für die sich auch Bürger aus anderen Städten anmelden können.

Am Donnerstag, dem 13. März, kommen Mitglieder des Ausschusses ins dortige Rathaus, um zwischen 14 und 18 Uhr in verschiedenen Konferenzräumen die Sprechstunde abzuhalten. Vorsprechen können nach Anmeldung nicht allein Bottroper, sondern alle Bürgerinnen und Bürger auch aus anderen Ruhrgebietsstädten, die ein Anliegen vortragen möchten.

Anmeldung

Die Anmeldung ist möglich, aber auch erforderlich, täglich unter der Sondertelefonnummer 0211 / 884-4333 von 10 bis 15 Uhr oder per e-mail unter petitionsausschuss@landtag.nrw.de . So können die Abgeordneten und die Landtagsverwaltung mit der zu erwartenden Besucherzahl besser planen und es werden unnötige Wartezeiten vermieden.

Was ist eine Petition?

Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.

Wie kann man den Petitionsausschuss erreichen?

Ein Recht, das jedermann zusteht, muss auch ohne bürokratische Hürden wahrgenommen werden können. Darum gibt es für die Formulierung einer Petition keine Formvorschriften oder Vorgaben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Anliegen so vortragen können, wie sie es sehen und wie es ihre Ausdrucksmöglichkeiten erlauben. Die Eingaben müssen schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden, immer Namen und Adresse der jeweiligen Einsender/-innen enthalten und von ihnen auch unterschrieben sein. Bei Sammeleingaben genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der Gruppe (Bürgerinitiative oder Verein) vertritt. Anonyme Petitionen werden nicht bearbeitet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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