Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen - Verstöße dem Rathaus melden
Nicht nur nervig: Illegale Müllablagerungen sind auch Gefahrenquelle

Die Stadt Menden verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Containerplätzen über das ganze Stadtgebiet verteilt. Oftmals werden diese Plätze regelmäßig zum illegalen Abladen von Abfällen genutzt.

Menden. Die Stadt Menden reagiert auf die illegal an vielen Containerstandorten in Menden beobachteten Müllablagerungen. Dabei werden an den diversen Standorten unter anderem Restmüll, Bauabfälle, Fahrzeugteile, Möbel, alte Fahrräder, Alttextilien, Kinderspielzeug, Säcke mit Tapetenresten, Altöl und vielfältigen anderen Abfälle vorgefunden. Die Stadtverwaltung weist deshalb nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in die Papier-, Glas- und Grünabfallcontainer ausschließlich Altpapier, Altglas und lose Grünabfälle eingeworfen werden dürfen. In einem jährlich erscheinenden Abfallkalender als auch auf der Internetseite der Stadt Menden und der Internetseite des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung Iserlohn finden sich ausführliche Informationen zur Zuordnung des jeweiligen Abfalls. Darüber hinaus stehen die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus auch beratend zur Seite.

Ordnungswidrigkeit

Die Ablagerung von Abfällen und Wertstoffen neben den Depotcontainern ist verboten und stellt nach der Abfallsatzung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch ist es ausdrücklich Gewerbetreibenden untersagt, Ihre Abfälle an Containerplätzen zu entsorgen. Die Entsorgung von Altpapier, Altglas und losen Grünabfällen an Containerplätzen ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. Die vorgenannten Ordnungswidrigkeiten werden durch den Zweckverband für Abfallbeseitigung verfolgt und mit Bußgeldern in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes von bis zu 50.000 Euro geahndet. Wer eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachtet, sollte sich nicht scheuen diese zu melden. Dabei sollten so viele Fakten wie möglich notiert werden, so die Stadt Menden. Dann sei die Chance groß, einen Übeltäter auch zu überführen. Wichtig sei vor allem eine möglichst genaue Täterbeschreibung, Angabe von Ort und Uhrzeit und, falls der Müll mit einem Auto angeliefert wurde, auch das entsprechende KFZ-Kennzeichen. Die vorgenannten Angaben könnten den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus am einfachsten über die E-Mail-Adresse abfall@menden.de zugesandt werden.

Autor:

Karolin Rath-Afting aus Menden (Sauerland)

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